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Kann der Verwalter Wohnungseigentümern SEPA-Umstellungskosten ohne Nachweis in Rechnung stellen?

16. Mai 2014 In diesen Wochen legen die Verwalter den Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) die Jahresabrechnungen zur Genehmigung vor. Als Folge häufen sich bei wohnen im eigentum Anfragen von Wohnungseigentümern. Sie wollen wissen, ob ihre Verwaltung eine Extra-Bezahlung für die Umstellung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs auf das EU-einheitliche System SEPA (Single Euro Payments Area) verlangen kann.

Extra-Forderungen der Verwalter

Die Anfragen bei wohnen im eigentum zeigen, dass in vielen Fällen die Verwaltung sich den Aufwand bei der Umstellung und teilweises auch der Dauernutzung von SEPA durch eine Einmalzahlung und eine Erhöhung ihres Entgelts gesondert bezahlen lassen will. Dazu liefern Verwalterverbände Argumentationshilfen.

Umstellung grundsätzlich mit Honorar abgegolten

Nach Auffassung von wohnen im eigentum ist mit der im Verwaltervertrag vereinbarten Vergütung auch der Mehraufwand für die Umstellung der auf SEPA bezahlt, denn „eine ordnungsgemäße Verwaltung ist ohne Kontoführung und Zahlungsverkehr einschließlich der notwendigen Anpassungen und Änderungen nicht möglich“, sagt der Bonner Rechtsanwalt Alexander J. Schmitz-Elsen, Rechtsberater für wohnen im eigentum.

Verwaltervertrag prüfen

Anders ist die Situation, wenn der Verwaltervertrag für die SEPA-Umstellung ausdrücklich eine Zusatzbezahlung vorsieht. Dann hat der Verwalter darauf auch Anspruch. Allerdings sind bei wohnen im eigentum solche Klauseln bislang nicht bekannt geworden. Manche Verträge enthalten Klauseln, die bei zusätzlichem, bei Vertragsschluss noch nicht absehbarem Aufwand eine zusätzliche Vergütung festlegen. Mitunter sprechen die Klauseln auch von einem Mehraufwand, der durch Gesetzesänderungen entsteht. Dazu Schmitz-Elsen: „Solche Klauseln sagen nicht genau genug, wann und wieviel die Eigentümer mehr zahlen müssen, denn für Mehrkosten in der Risikosphäre des Verwalters - beispielsweise durch die Neueinführung gesetzlicher Mindestlöhne - brauchen sie sicher nicht aufzukommen.“ Solche unbestimmten Klauseln seien unwirksam. Also geben sie keinen Anspruch auf ein Extra-Honorar.

Keine Rechtsprechung

Da das SEPA-Problem neu ist, gibt es dazu natürlich noch keine Rechtsprechung. Das bedeutet eine gewisse Restunsicherheit - was bei einem Prozess herauskäme – für beide Seiten, also die Wohnungseigentümer und die Verwaltung. Deshalb ist es eine Überlegung wert, ob eine Einigung mit dem Verwalter möglich ist, besonders, wenn das Verhältnis sonst gut ist.

Kein Geld ohne Nachweis

Im Übrigen sind die meisten Verwalterforderungen aus einem weiteren Grund unberechtigt: Soweit nicht der Verwaltervertrag ausdrücklich einen pauschalen Erhöhungsbetrag festlegt, muss die Verwaltung konkret nachweisen, welchen Mehraufwand SEPA ihr gemacht hat, und zwar für die einzelne WEG. Ein solcher Nachweis ist bei wohnen im eigentum bislang nicht bekannt geworden, es wurden von den Verwaltungen immer nur Pauschalbeträge gefordert. Das ist nicht akzeptabel: Ohne Beleg oder eine begründete und nachvollziehbare Schätzung des Umstellungsaufwands sollte der Verwalterforderung nicht nachgegeben werden.