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Gesetzentwurf der Bundesregierung für alternative Streitbeilegung soll nur eingeschränkt für Wohnungseigentümer gelten / WiE hat Unterschriftenaktion gestartet

27.05.2015. Der heute im Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf für die alternative Streitbeilegung (VSBG) soll helfen, Konflikte zwischen Verbrauchern und Unternehmen künftig ohne teure Gerichtsverfahren beizulegen. Vorgabe ist die EU-Richtlinie über die alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten, die bis zum 9. Juli 2015 in deutsches Recht umgesetzt werden muss. Das VSBG gilt für alle Wirtschaftsbereiche, also auch für den Immobiliensektor und das Wohnungseigentum.

Gesetzentwurf diskriminiert Wohnungseigentümer
Allerdings wird dieses neue Verbraucherrecht für Wohnungseigentümer im jetzt vorliegenden Gesetzentwurf massiv eingegrenzt. In den Erläuterungen zum Gesetzentwurf heißt es: „Nicht erfasst sind zum Beispiel Streitigkeiten über die Gültigkeit von Beschlüssen der Wohnungseigentümer. Hierbei handelt es sich nicht um eine Streitigkeit aus einem Verbrauchervertrag.“ Dies ist zu pauschal beurteilt und führt zu einer Ausgrenzung der Besitzer von 9 Mio. Eigentumswohnungen, denn über Verbraucherverträge (dies sind Verträge zwischen Verbrauchern und Unternehmen) mit WEGs müssen die Wohnungseigentümer abstimmen, diese also beschließen. Kommt es zu Streitigkeiten aus so beschlossenen Verträgen, muss eine Schlichtung mit den Unternehmen möglich sein, ohne das der Gerichtsweg verschlossen wird.
Ein Beispiel: Will der Verwalter einen Versorgungs- oder Versicherungsvertrag für die WEG abschließen, muss er diesen der WEG zur Abstimmung vorlegen. Ein Wohnungseigentümer sieht im Vertrag eine Benachteiligung der Wohnungseigentümergemeinschaft, wird aber überstimmt. Warum soll er den Streit mit dem Dienstleister (dem Verwalter) oder dem weiteren Unternehmen (hier dem Versorger) nicht zur Schlichtung bringen, also auch als einzelner eine Lösung für den Konflikt suchen? Warum soll er gezwungen bleiben, zur Streitbeilegung den teuren Gerichtsweg einzuschlagen?
Wohnungseigentümergemeinschaften und ihre Miteigentümer bedürfen sogar einer besonderen Schutzwürdigkeit, da es für einzelne Wohnungseigentümer in diesen Gruppenkonstellationen besonders schwierig ist, Verbraucherrechte durchzusetzen.

Hier muss der Gesetzentwurf dringend nachgebessert und der Problemlösungsweg Schlichtung nicht verschlossen werden. WiE fordert somit, dass der entsprechende Satz in den Erläuterungen zum VSBG gestrichen wird und stattdessen - für Streitigkeiten aus Verbraucherverträgen - eine notwendige Ergänzung im Wohnungseigentumsgesetz aufgenommen wird, damit Schlichtung ermöglicht und der Gerichtsweg dann nicht ausgeschlossen wird.

Unterschriftenaktion „Genug geklagt“ gestartet
Der Verbraucherverband WiE macht sich stark für die Verbraucherschlichtung für Wohnungseigentümer und den Aufbau von alternativen Streitbeilegungsstellen. Der Verband hatte bereits im Januar eine Stellungnahme mit Verbesserungsvorschlägen zum Referentenentwurf für das Gesetz abgegeben. Jetzt hat WiE eine Unterschriftenaktion unter dem Leitsatz „Genug geklagt!“ gestartet, um den Bedarf und das Interesse der Wohnungseigentümer an einer alternativen Streitbeilegung zu belegen. Beides ist nachzulesen unter www.wohnen-im-eigentum.de

Wohnen im Eigentum (WiE) begrüßt den heute von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzentwurf ausdrücklich. „Denn gerade für Wohnungseigentümer eröffnet sich mit unabhängigen Schlichtungsverfahren erstmalig die Möglichkeit, Konflikte mit gewerblichen Verwaltungen und anderen Dienstleistern bzw. Unternehmen innerhalb von nur 90 Tagen schnell und kostenlos zu klären. Damit kann die Zahl teurer WEG-Gerichtsverfahren um schätzungsweise 30% reduziert werden“, erklärt Gabriele Heinrich, Geschäftsführerin von Wohnen im Eigentum (WiE).
„Die Wohnungseigentümer nehmen Bundesjustizminister Heiko Maas beim Wort. Sie erwarten, dass sie sich wie alle anderen Verbraucher bei Konflikten mit Unternehmen an eine Fach-Schlichtungsstelle wenden können.“, erklärt die Geschäftsführerin des Verbraucherschutzverbandes.

Weitere Informationen:
Gabriele Heinrich
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