07.01.2009 | Die KfW hat ihre Förderprogramme für energieeffizientes Bauen und Sanieren ausgeweitet und dabei auch eine wichtige Forderung des Verbraucherschutzvereins wohnen im eigentum erfüllt. So unterstützt die KfW ab sofort auch Einzelmaßnahmen wie den Austausch der Fenster oder den Einbau eines Brennwertkessels. Mit höchstens 2.500 Euro ist der Motivationsanreiz durch die Zuschüsse jedoch noch zu gering, kritisiert der Verein.

Für die Zuschussvariante sind nicht nur Besitzer von selbstgenutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern antragsberechtigt, sondern ausdrücklich auch Besitzer von selbstgenutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen sowie Wohnungseigentümergemeinschaften. Die Anträge können direkt bei der KfW gestellt werden. Einzelmaßnahmen werden mit 5 Prozent der Investitionssumme, höchstens 2.500 Euro gefördert, der Zuschuss für festgelegte Maßnahmenpakete erhöht sich auf 7,5 Prozent der Investitionssumme, höchstens 3.750 Euro.

Bisher war die Förderung auf festgelegte Kombinationen aus mehreren Maßnahmen (Maßnahmenpakete) beschränkt, so dass es nur für umfangreiche Modernisierungen eine finanzielle Unterstützung von der KfW gab. 

„Wir haben die Ausweitung der Zuschussvariante auf Einzelmaßnahmen seit langem gefordert und freuen uns, dass sie nun umgesetzt wird“, sagt Gabriele Heinrich, Geschäftsführerin von wohnen im eigentum. Denn wie eine aktuelle Umfrage des Vereins zur energetischen Modernisierung gezeigt habe, nehmen bislang nur wenige Wohnungseigentümergemeinschaften  KfW-Mittel in Anspruch. Heinrich: „Diese Quote wird sich jetzt hoffentlich verbessern, denn nun müssen die Gemeinschaften nicht mehr gleich eine teure Rundumsanierung anpacken, sondern können ihr Gebäude auch schrittweise modernisieren und dafür einen Zuschuss bekommen.“

Der größte Stolperstein auf dem Weg zu energetischen Modernisierung bleibe allerdings bestehen, mahnt Heinrich. „Nach wie vor ist es für Eigentümer-gemeinschaften quasi nicht möglich, bei der KfW einen zinsgünstigen Kredit für die Finanzierung ihrer Modernisierung zu beantragen.“ Der Sanierungsstau werde deshalb weiterhin nicht wesentlich abgebaut werden. Denn ein Zuschuss in Höhe von 5 Prozent der Investitionssumme reiche in vielen Fällen nicht aus, um die Gesamtfinanzierung eines sanierungsbedürftigen Gebäudes aus den 60ger oder 70ger Jahren sicherzustellen. „Wie bisher müssen Eigentümergemeinschaften weiterhin erst sparen, ehe sie investieren können, oder sie müssen bereits ein gutes Rücklagenpolster haben, um eine umfassende Modernisierung anzugehen. Außerdem sind 5 Prozent  nur ein spärlicher Motivationsanreiz, um für eine Modernisierung wirklich zu werben.“

Informationen über den neuen KfW-Zuschuss erhalten Sie unterwww.kfw-Zuschuss.

Informationen zu wohnen im eigentum e.V. und seinen Beratungsleistungen erhalten Sie unter www.wohnen-im-eigentum.de oder unter 0228 / 721 58 61.

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