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29.11.2013 Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD für die 18. Wahlperiode enthält eine Reihe von Punkten, die wichtig für Haus- und Wohnungseigentümer sind – ein Erfolg der Lobbyarbeit von wohnen im eigentum.

 

wohnen im eigentum stellt vor, was im Koalitionsvertrag steht, und sagt, wie das aus Sicht der Haus- und Wohnungseigentümer zu bewerten ist.

Der Koalitionsvertrag: „Den Verbraucherschutz bei Bau- und Dienstleistungen für Bauherren und Immobilieneigentümer wollen wir ausbauen, insbesondere im Bauvertragsrecht und bei der Fremdverwaltung von Wohnungen.“
Kommentar: Damit steht erstmalig in einem Koalitionsvertrag, dass Wohneigentümer als Verbraucher anzusehen und zu schützen sind. Die Formulierungen sind sehr allgemein gehalten, aber sie bieten großes Potential zur Ausgestaltung und politischen Verhandlung, das wohnen im eigentum nutzen wird. Deshalb baut der Verband jetzt Politikberatung und Lobbyarbeit weiter aus. Dazu werden wir auch mit den Mitgliedern verstärkt den Handlungsbedarf bei der Gesetzgebung diskutieren. Wir werden beispielhafte Problemfälle aus WEG-Praxis und Hausbau sammeln, um den Reformbedarf nachweisen und konkrete gesetzliche Verbesserungsvorschläge vorlegen zu können. Dazu gehört auch eine wohnungseigentümerorientierte Reform des Wohnungseigentumsgesetzes.

Der Koalitionsvertrag: „Für Maklerleistungen wollen wir klare bundeseinheitliche Rahmenbedingungen und ebenso Qualitätssicherung erreichen. Vermieter und Mieter sollen weiter als Auftraggeber auftreten können. Dabei gilt das marktwirtschaftliche Prinzip: wer bestellt, der bezahlt. Wir wollen im Maklerrecht Anreize für eine bessere Beratung des Verbrauchers beim Immobilienerwerb schaffen.“
Kommentar: Neu und zu begrüßen ist, dass es hier nicht mehr ausschließlich um den Schutz der Mieter geht, sondern dass auch die Immobilienkäufer in den Fokus rücken. Ein guter Anfang, aber wohnen im eigentum fordert mehr: Verbraucherschutz beim Immobilienkauf muss heißen, dass auch hier das Prinzip gilt: Wer bestellt, der bezahlt. Außerdem sind weitere Regelungen erforderlich, insbesondere die Deckelung der zum Teil sehr hohen Maklerhonorare und die Eindämmung fragwürdiger Maklerhandlungen wie des Makelns ohne Auftrag oder der Nutzung von Reservierungsvereinbarungen.

Der Koalitionsvertrag: „Hierzu streben wir als weitere Option des Verbrauchers eine erfolgsunabhängige Honorierung entsprechend dem Beratungsaufwand an. Zudem wollen wir einen Sachkundenachweis einführen und Standards aus anderen Beratungsberufen auf das Maklergewerbe übertragen. Wir werden berufliche Mindestanforderungen und Pflichtversicherungen für Wohnungsverwalter und Immobilienmakler verankern.“
Kommentar: Das ist zu begrüßen. Die Aufnahme von beruflichen Mindestanforderungen und Pflichtversicherung für Wohnungsverwalter ist ein Erfolg für wohnen im eigentum, das hatten wir schon lange verlangt. Es kann nicht sein, dass es zwar für Anlage- und Versicherungsberater Verbraucherschutzregelungen gibt, nicht aber für Makler und Verwalter, die für sehr hohe Geldbeträge verantwortlich sind. Inzwischen haben auch die Verwalterverbände diese Forderung übernommen.  Allerdings hätten die beruflichen Mindestanforderungen etwas präziser festgelegt werden sollen, so besteht die Gefahr, dass hier zu wenig verlangt wird. wohnen im eigentum wird sich in die weitere Entwicklung aktiv einschalten und seinen Einfluss geltend machen.

Der Koalitionsvertrag: „Bei der Einführung des Datenbankgrundbuches werden wir die Einsichtnahme des Verwalters am elektronischen Verfahren regeln.“
Kommentar: Eine sinnvolle technische Änderung.

Fazit: Hier sind Fundamente gelegt, auf denen wir weiterbauen werden. Verbraucherschutz für Besitzer und Käufer von Häusern und Wohnungen wird zunehmend politisches Thema – ein Erfolg der Arbeit von wohnen im eigentum. Ein Anfang, es bleibt noch viel zu tun.