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15.07.2015 Hoffen Sie auf eine staatlich unterstützte Pflichtversicherung gegen Hochwasserschäden, weil Ihr Haus in der Nähe eines Flusses in einer sogenannten Risikozone liegt und bisher keine Versicherung dieses Risiko absichern wollte? Dann haben sie vergeblich gehofft. Denn eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden wie Überschwemmungen, Erdrutsche und andere Unwetterkatastrophen wird es in Deutschland nicht geben. Nach zweijähriger Beratung über die Möglichkeiten einer solchen Pflichtversicherung entschied die Justizministerkonferenz jetzt, dass derzeit keine gesetzgeberischen Schritte empfohlen werden.

Noch Anfang des Jahres hatte der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags für alle Eigentümer von Gebäuden eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden gefordert. Die Beiträge in den Hochrisikozonen sollten gedeckelt oder staatlich bezuschusst werden. Denn in Regionen, die besonders häufig von Starkregen, Lawinen oder Überschwemmungen betroffen sind, müssen Haus- und Wohnungseigentümer bisher sehr hohe Prämien zahlen – wenn sie überhaupt eine Versicherung angeboten bekommen.

Nach Auffassung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Pflichtversicherung für Elementarschäden“ bestehen jedoch erhebliche verfassungs- und europarechtliche Bedenken gegen die Einführung einer Pflichtversicherung. Statt auf Versicherungspflicht setzen die Justizminister daher jetzt auf Aufklärung und freiwillige Versicherungen. Sie erwarten, dass die Entwicklung am Versicherungsmarkt anhält und zukünftig allen Bürgern auch in Hochrisikozonen eine Wohngebäudeversicherung gegen Elementarschäden zu bezahlbaren Prämien angeboten werden wird.

Nach Aussagen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) könnten schon jetzt alle Eigentümer Versicherungen gegen Elementarschäden abschließen – auch die rund 280.000 Haushalte in Deutschland, die in der sogenannten Gefahrenklasse 4 (GK 4) wohnen. Das ist die höchste Risikozone der Versicherer: Die Häuser liegen in der Regel in unmittelbarer Wassernähe und sind im Schnitt alle zehn Jahre von einem Hochwasser betroffen.

Nach Angaben des GDV könnte für 99 % aller Wohngebäude problemlos eine Versicherung mit Standardprodukten abgeschlossen werden. Zu welchen Prämien und Konditionen ist allerdings nicht bekannt.  Für das verbleibende Prozent würden mit Selbstbehalten oder individuellen baulichen Maßnahmen bezahlbare Lösungen angeboten, so der GDV.
 

38 Prozent aller Gebäude gegen Elementarschäden versichert

Im Juni 2015 waren nach einer Statistik des GDV nur 38 Prozent der Gebäude in Deutschland gegen Elementarschäden versichert – in Bremen waren es 15 Prozent, in Baden-Württemberg dagegen (noch) 95 Prozent. In Baden-Württemberg haben sogar 91 Prozent der Gebäude in der höchsten Risikozone eine Elementarschadenversicherung. Das liegt sicher darin begründet, dass die Elementarschadensversicherung dort bis in die 90er Jahre eine Pflichtversicherung war. Um das Risikobewusstsein zu schärfen, finanziert die Versicherungswirtschaft eine bundesweite Informationskampagne und fördert ein Naturgefahrenportal im Internet. Bislang gibt es Kampagnen in acht Bundesländern. In einem nationalen Portal werden sich Interessierte künftig über ihr individuelles Gefahrenpotential, über Präventionsmaßnahmen und Versicherungsmöglichkeiten informieren können. Informationen über Hochwassergefahr in Berlin, Niedersachsen, Sachsen und Sachsen-Anhalt bietet der Kompass Naturgefahren des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) schon jetzt. Hier gibt es sowohl Informationen und Tipps zur Prävention als auch zu Versicherungen.

Private Absicherung erforderlich?

„Zukünftige staatliche Hilfen sollten auch berücksichtigen, ob die Betroffenen eine Versicherung zu wirtschaftlich vertretbaren Bedingungen hätten abschließen können“, heißt es im Beschluss der Frühjahreskonferenz der Justizminister. Kann heißen: Betroffene Immobilieneigentümer werden bei einer Naturkatastrophe möglicherweise nur dann finanzielle Hilfe vom Staat erhalten, wenn sie sich um eine private Absicherung bemüht haben.

Wohnen im Eigentum rät Haus- und Wohngebäudeeigentümern in Risikozonen zum Abschluss einer Versicherung gegen Elementarschäden, soweit dies wirtschaftlich vertretbar ist.

  • Bemühen Sie sich unbedingt schriftlich um einen Versicherungsschutz für Elementarschäden.

  • Schauen Sie nicht nur auf die Prämie, sondern auch auf die Leistungen. Manche Versicherungen übernehmen Schäden nur bis zu einer gewissen Summe.

  • Dokumentieren Sie Preise, Leistungen und Absagen.

  • Bewahren Sie den Schriftverkehr auf, auch wenn Sie die Versicherung nicht abschließen, weil sie Ihnen zu teuer ist.

Weitere Informationen zur Elementarschadenversicherung finden Mitglieder von Wohnen im Eigentum nach dem Einloggen unter Haus -> Versicherungen.

Mitglieder von Wohnen im Eigentum können außerdem die kostenlose Versicherungsberatung nutzen, siehe https://www.wohnen-im-eigentum.de/service/versicherungen.html