Energieberatung ist wichtig / Neue Heizung zum Schluss
08.12.2010
Probleme mit der Heizung und hohem Energieverbrauch gibt es in vielen Wohnanlagen. Eine neue Heizungsanlage sollte aber erst am Ende des Entscheidungsprozesses stehen, erklärte Energieberater Raymond Krieger vom Ingenieurbüro BAUTEG beim ersten Treffen für Verwaltungsbeiräte und Eigentümervertreter in Bremen. Wichtig sei, das Geld dort einzusetzen, wo es am effizientesten Energie einspart.
Am Anfang sollte eine detaillierte, unabhängige Beratung stehen. Werden nämlich nur Fachleute aus einzelnen Gewerken wie Heizungs- oder Fensterbauern herangezogen, besteht die Gefahr, dass sich die Empfehlungen auf das jeweilige Gewerk wie Einbau neuer Fenster oder Heizungen beschränkt. Auch der Energieausweis bietet keine ausreichende Grundlage für die Qualitätsbewertung eines Gebäudes. Gute Anlaufstellen sind die Verbraucherzentralen, der Verbraucherschutzverein wohnen im eigentum und in Bremen das Energieexperten-Netzwerk. Kriterien für die Auswahl sind u.a. die Zahl der Beratungen und Referenzprojekte. Der Preis ist nicht vorrangig.
Für jedes Bauteil sollte geprüft und erläutert werden, ob sich eine Energiemaßnahme lohnt. Wichtig ist ein „leichter Einstieg“,, d.h. man sollte da beginnen, wo mit einem bestimmten Betrag die höchste Energieeinsparung erreicht wird. Auf die Prüfung der Schwachstellen folgt ein persönliches Gespräch. So kann die Expertise im Rahmen der Eigentümerversammlung erläutert werden.
Nicht ganz einfach ist die Finanzierung. Am unproblematischsten sind direkte Zuschüsse. Darlehen erhalten Wohnungseigentümergemeinschafen nur selten, da viele Banken nicht mitspielen. Auch die Beantragung von Fördermitteln ist meist schwierig.
Je nach Maßnahme sind unterschiedliche Mehrheiten erforderlich. Die einfache Mehrheit genügt bei Instandhaltung und Instandsetzung, modernisierender Instandsetzung und wenn gesetzliche oder behördliche Auflagen erfüllt werden müssen. Bei der Modernisierung, also bei Verbesserung ohne Reparaturanlass, ist die doppelt qualifizierte Mehrheit erforderlich, bei baulichen Veränderungen in der Regel sogar die Zustimmung aller betroffenen Eigentümer.
Heizkostenabrechnung
Bei der Abrechnung der Heizkosten haben die Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) vielfach einen Spielraum. Für die Umlegung nach Verbrauch kann ein beliebiger Prozentsatz zwischen 50 und 70 Prozent gewählt werden. Die übrigen Kosten können nach Wohn- oder Nutzfläche oder nach umbautem Raum umgelegt werden. Wie oft der Beschluss geändert werden kann, ist gesetzlich nicht geregelt. Grundsätzlich kann die Umlegung der Heizkosten daher beliebig oft neu verteilt werden.
Achtung: Keine Wahl gibt es seit 2009 bei Gebäuden, die die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung vom 16. August 1994 (BGBl. I S. 2121) nicht erfüllen, die mit einer Öl- oder Gasheizung versorgt werden und in denen die freiliegenden Leitungen der Wärmeverteilung überwiegend gedämmt sind. In diesem Fall müssen 70 Prozent der Heizkosten verbrauchsabhängig abgerechnet werden (siehe auchhttp://www.verwaltungsbeiraete.de/content/news/090529_Heizkostenverordnung.php4). Jeder Eigentümer hat einen Anspruch darauf, die Werte der anderen Eigentümer einzusehen und kann daraus Differenzen erkennen.
Hydraulischer Abgleich spart Geld
Ein hydraulischer Abgleich der Heizung bringt 5 bis 15 Prozent Einsparung. Er sorgt dafür, dass in allen Heizkörpern die gleiche Temperatur vorhanden ist. Ohne Abgleich muss die Umwälzpumpe auf Höchstleistung laufen, um bei den entferntesten Heizkörpern ausreichend warmes Wasser zuzuführen. Informationen gibt es u.a. bei den Fachverbänden für Heizung / Sanitär.
Schimmel ist vermeidbar
Schimmel ist nach Informationen von Dr. Ritterhoff von der Bremer Umwelt Beratung eines der Schwerpunktthemen in der Beratung. Schimmelbildung hängt einerseits von der Gebäudesubstanz und andererseits wesentlich vom Nutzerverhalten ab. Weil sich an warmen Wänden kein Schimmel bilden kann, sollte die Temperatur nicht zu weit abgesenkt werden. Eine gute Hilfe bieten Luftfeuchtigkeitsmesser (Hygrometer). Günstig sind zwischen 40 und 60 Prozent Luftfeuchtigkeit. Bei höheren Werten ist die Gefahr der Schimmelbildugn gegeben. Je feuchter die Luft ist, desto energieintensiver und daher teurer ist das Heizen, da das Wasser in der Luft warm gehalten werden muss. Wichtig ist auch ein ausreichender Abstand von Möbeln wie Schränken von der Außenwand. Kosten für die Sanierung von Schimmel muss in der Regel der jeweilige Eigentümer tragen.
Wir machen weiter – in Bremen und anderswo
Eine kurze Diskussion über Verwalter und die Aufgaben der Beiräte rundete das erste Treffen ab. Dass sich der Erfahrungsaustausch miteinander lohnt, stand für die Beiräte am Ende fest. Die Bremer Runde Tisch wird sich daher künftig einmal im Quartal treffen.
Im Rahmen des vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz geförderten Projekts zur Vernetzung von Beiräten sind weitere Treffen in Vorbereitung. In Berlin fällt der Startschuss für die neue Gruppe am 8.12.2010, in Leipzig am 18.1.2011 und in Dresden am 19.1.2011. Außerdem auf der Tagesordnung stehen Essen und Stuttgart (wo wir noch auf der Suche sind nach einer geeigneten Örtlichkeit). Projektleiterin Eva Günther (verwaltungsbeirat@wohnen-im-eigentum.de) freut sich über Hinweise und gibt Ihnen gerne weitere Informationen.