18. März 2014 Das Ehrenamt der Verwaltungsbeiräte bei Wohnungseihgentumsanlagen ist mit großen Haftungsrisiken verbunden. So machen sie sich Schadensersatzpflichtig, wenn sie in der Jahresabrechnung fahrlässig Fehler zulasten der Eigentümer übersehen. Falls sie dafür überhaupt eine Versicherung haben, hat sie meistens eine gefährliche Deckungslücke. Darauf weist der Verbraucherschutzverband wohnen im eigentum e. V. hin.

Der versicherungstechnische Name der Lücke ist „quotieller Eigenschaden“. Das ist der Teil des Schadens, der auf den Eigentumsanteil des Beirats entfällt, also – vereinfacht gesagt – ein Zehntel des Schadens, wenn ihm eine von zehn Wohnungen der Gemeinschaft gehört. Dieser Teil ist bei den meisten Versicherungspolicen nicht gedeckt.

Vereinzelt bieten Versicherungen Beiräten Schutz ohne diese Deckungslücke. wohnen im eigentum rät Verwaltungsbeiräten deshalb, ihren Versicherungsschutz zu überprüfen: Besteht für sie überhaupt eine Versicherung? Wenn ja, deckt sie auch den quotiellen Eigenschaden? Ergibt die Recherche die Deckungslücke, empfiehlt sich ein Wechsel der Versicherung.