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20. März 2014 Für Verbraucher müssen die Maklerkosten beim Immobilienkauf begrenzt werden. Das fordert der Verbraucherschutzverein wohnen im eigemtum e. V. aus Anlass der Änderung der Maklerregeln für Mieter Im Zug der Einführung der Mietpreisbremse.

Dazu soll das Wohnungsvermittlungsgesetz geändert werden. Dieses Gesetz begrenzt auch die Maklerkosten für Mieter auf maximal zwei Monatsmieten plus Mehrwertsteuer. Für private Käufer und Verkäufer von Wohnimmobilien gibt es einen vergleichbaren Schutz nicht, obwohl sie ihn als Verbraucher ebenso benötigen. Folge sind Maklercourtagen von knapp vier bis teilweise mehr als sieben Prozent des Kaufpreises.

wohnen im eigentum fordert deshalb, den Schutz des Wohnungsvermittlungsgesetzes auch auf Verbraucher auszudehnen, die Wohnimmobilien kaufen oder verkaufen und die Maklerkosten für sie zu begrenzen.

Mehr Informationen von wohnen im eigentum zum Thema Maklerprovisionen
Wissenschaftliche Studie
„Leistungen und Provisionen transparent – Makler- und Kundenbefragungen zur Verbesserung der Position der Verbraucher im Geschäft mit Immobilienmaklern“ – die vom vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz geförderte Studie ist immer noch die aktuellste Information zum Thema.
Kostenloser Download hier: http://www.wohnen-im-eigentum.de/service/ratgeber_und_studien.html
Verbraucherratgeber
„Maklerleistungen bei Wohnimmobilien – Provisionen und Konditionen erfolgreich verhandeln“, gefördert vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Er kann gegen Versandkosten von 3,50 Euro bestellt werden bei der Geschäftsstelle des Vereins, Thomas-Mann-Str. 5, 53111 Bonn, kundencenter@wohnen-im-eigentum.de, Tel. 0228/304 12 677, Fax 0228/721 58 73.