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30.01.2015. Ab 1. März 2015 zahlt das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) höhere Zuschüsse für Vor-Ort-Energieberatungen. Außerdem können dann mehr Haus- und Wohnungseigentümer Zuschüsse beantragen als bisher. Neu sind spezielle Beratungsangebote für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs).

 

Bislang gibt’s die BAFA-Zuschüsse nur für Beratungen in Häusern, für die vor 1995 Bauantrag gestellt oder Bauanzeige erstattet wurde. Ab dem 1.März sind auch Beratungen für Wohngebäude förderfähig, für die bis zum 31.1.2002 ein Bauantrag bzw. eine Bauanzeige gestellt wurde. Auch die Zuschüsse für die Energieberatungen vor Ort steigen – und zwar auf

  • max. 800 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und
  • max. 1.100 Euro bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten.

Gefördert werden ab März  60 Prozent statt bisher 50 Prozent der förderfähigen Beratungskosten.
 

Mehr Geld für WEGs

Wohnungseigentümergemeinschaften profitieren nicht nur von den höheren Zuschüssen für Energieberatungen. WEGs erhalten zukünftig zusätzlich maximal 500 Euro, wenn sie ihren Energieberater beauftragen, seine Untersuchungsergebnisse und den Energieberatungsbericht in der Wohnungseigentümerversammlung oder Beiratssitzung zu erläutern.

Bei der Vor-Ort-Beratung können die Eigentümer nach der neuen Richtlinie zwischen verschiedenen Sanierungskonzepten wählen. Zur Wahl stehen ein

  • Konzept für eine Komplettsanierung – die zeitlich zusammenhängende Sanierung des Wohngebäudes zum KfW-Effizienzhaus oder
  • Sanierungsfahrplan – die umfassende energetische Sanierung in Schritten mit aufeinander abgestimmten Einzelmaßnahmen.

Mehr Infos und eine Gegenüberstellung der wichtigsten Änderungen der BAFA-Förderungs-Richtlinien 2012 und 2014 finden Sie auf den Seiten der BAFA.

 

wohnen im eigentum hat nützliche Infos zur Energiesparberatung und einen Link zur Beraterliste der BAFA für Sie zusammengestellt.

(Stand 30.01.2015)