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Das seit dem 1. Januar geltende Melderechtsgesetz nimmt Eigentümer, die ihr Haus oder ihre Wohnung vermieten, in die Pflicht. Sie müssen künftig bei der An- und Abmeldung der Mieter mitwirken.

 

Ab 1. November diesen Jahres müssen sie den Ein- und Auszug der Mieter bescheinigen – und zwar innerhalb von zwei Wochen. Die Bestätigung darf nur vom Eigentümer oder einer von ihm beauftragten Person ausgestellt werden – in Wohnungseigentümergemeinschaften zum Beispiel vom Verwalter. Sie kann schriftlich oder elektronisch erfolgen und muss nach § 19 Absatz 3 folgende Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift des Wohnungsgebers,
  • Art des meldepflichtigen Vorgangs mit Einzugs- oder Auszugsdatum,
  • Anschrift der Wohnung sowie
  • Namen der (…) meldepflichtigen Personen.

Wer die Meldebescheinigung nicht rechtzeitig oder nicht richtig ausfüllt, riskiert ein Bußgeld von 1.000 Euro. Noch teurer wird’s, wenn Meldebescheinigungen für Personen ausgestellt werden, die gar nicht einziehen (wollen). Scheinanmeldungen können bis zu 50.000 Euro Geldbuße kosten.

 

(Stand: 28.01.2015)