12.10.2012 Am Montag, 15.10.2012, findet vor dem Rechtsausschuss des Bundestages eine Expertenanhörung zum Entwurf der Bundesregierung zu einem Mietrechtsänderungsgesetz statt. In ihr setzt sich fort, was der Verbraucherschutzverein wohnen im eigentum e. V. in einer Stellungnahme (als PDF im Anhang) als wichtiges Defizit des Entwurfs kritisiert: Er ignoriert die besondere Situation des großen Bestandes an vermieteten Eigentumswohnungen. Dieses Problem taucht auch in den vorliegenden schriftlichen Stellungnahmen der Sachverständigen nicht auf. wohnen im eigentum vertritt seit fast zehn Jahren die Interessen der selbstnutzenden und vermietenden Wohnungseigentümer (Kleinanleger).

Es geht um Folgendes: Das Gesetz soll die energetische Modernisierung von vermietetem Wohnraum fördern, indem es für Vermieter einfacher wird, die Durchführung dieser Maßnahmen gegenüber den Mietern durchzusetzen und die Kosten auf sie umzulegen. Dieser Effekt wird jedoch bei den Vermietern von Eigentumswohnungen nicht ankommen, weil der Entwurf deren spezifische Probleme bei der Realisierung von energetischen Modernisierungen ignoriert. Folge: Diese bleiben für sie vor allem ein aufwändiger Kostenfaktor. Das wird sich in Wohnungseigentumsanlagen insgesamt - also auch bei selbstgenutztem Wohnungseigentum - negativ auf Modernisierungsbemühungen auswirken, denn über ihre Durchführung entscheiden die vermietenden Eigentümer mit.

„Die Defizite im Entwurf schwächen die sonst durch das Gesetz vielleicht möglichen Klimaeffekte entscheidend ab“, sagt Gabriele Heinrich, geschäftsführendes Vorstandsmitglied von wohnen im eigentum. Denn es gibt etwa 6,4 Millionen Eigentumswohnungen, das sind 16 Prozent aller Wohnungen. Rund 50 Prozent davon sind nach Schätzungen von wohnen im eigentum vermietet, viele Vermieter sind Kleinanleger, die eine oder zwei Wohnungen zur Altersvorsorge besitzen. Das heißt: Wenn die Reform sie ignoriert, bleibt ein relevantes Potenzial für energetische Sanierung ungenutzt.

Um die notwendige Verzahnung von Mietrechtsreform und Wohnungseigentumsgesetz (WEG) zu erreichen, schlägt wohnen im eigentum insbesondere vor, eine Regelung in das WEG aufzunehmen, nach der Modernisierungsbeschlüsse erst umgesetzt werden dürfen, wenn die Wohnungseigentumsverwaltung den vermietenden Eigentümern die für die Ankündigung der Maßnahme und für die Umlage der Kosten auf den Mieter notwendigen Informationen überlassen hat und wenn die dafür im Mietrechtsänderungsgesetz genannten und ins WEGesetz mit aufzunehmenden Fristen vom vermietenden Eigentümer eingehalten werden konnten.

Weitere Einzelheiten lesen Sie bitte in der Stellungnahme von wohnen im eigentum.