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Instandsetzung oder Modernisierung / Reparaturbedarf entscheidend

18.01.2011

Nicht nur wegen der Gefahr durch herabstürzende Schneelawinen oder Eiszapfen sollten Haus- und Wohnungseigentümer im Winter gelegentlich einen Blick nach oben werfen. Schneefreie Stellen auf dem Dach oder Eiszapfen an Dachrinnen sind oft ein Indiz dafür, dass die Wärmedämmung nicht stimmt. 

Ist das Dach reparaturbedürftig und wollen Wohnungseigentümer bei der Reparatur das Dach dämmen, können sie dies als modernisierende Instandsetzung mit einfacher Mehrheit beschließen. Allerdings muss die Maßnahme wirtschaftlich sein, d. h. sie muss sich innerhalb von zehn Jahren amortisieren. Müssen mehr als 10 % der Dachfläche repariert oder erneuert werden, entfällt das Kriterium Wirtschaftlichkeit. Denn die  Energieeinsparverordnung EnEV 2009 verlangt in diesem Fall eine energetische Sanierung. Weil durch die Wärmedämmung eine gesetzliche Vorschrift erfüllt wird, handelt es sich um eine Maßnahme ordnungsmäßiger Verwaltung, die mit einfacher Mehrheit beschlossen und von jedem einzelnen Eigentümer verlangt werden kann. Ist das Dach intakt, gilt die freiwillige Wärmedämmung als Modernisierung: 3/4 aller stimmberechtigten Wohnungseigentümer und mehr als die Hälfte aller Miteigentumsanteile müssen zustimmen. 
Mehr Informationen, Checklisten und zahlreiche Musterformulierungen zu Instandhaltungen, Modernisierungen und baulichen Veränderungen enthält der Ratgeber „Der Modernisierungs-Knigge für Wohnungseigentümer“. Der Wegweiser durch das Rechtslabyrinth kostet für Mitglieder 14,90 Euro (inklusive Versandkosten, gegen Vorkasse) und kann bei der Geschäftsstelle des Vereins, Thomas-Mann-Str. 5, 53111 Bonn,kundencenter@wohnen-im-eigentum.de, Tel. 0228/ 6297998, Fax 0228 /7215873 bestellt werden.