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Wer modernisiert, muss Energie sparen

27.03.2009

Am 18.3.2009 hat das Kabinett die Energieeinsparverordnung  2009 (EnEV) verabschiedet. Sie schreibt nicht nur strenge Grenzwerte für Neubauten, sondern auch Nachrüstpflichten für Altbauten vor.  Außerdem werden die Kontrollen verschärft.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick.

  • Bei Neubauten von Wohn- und Nichtwohngebäuden wird die Obergrenze für den zulässigen Jahres-Primärenergiebedarf um durchschnittlich 30 Prozent gesenkt. Die Wärmedämmung der Gebäudehülle muss bei Neubauten um durchschnittlich 15 Prozent leistungsfähiger sein als in der EnEV 2007.
  • Bei Umbaumaßnahmen hat der Eigentümer die Wahl zwischen zwei Ansätzen. Entweder die Wärmeverluste einzelner Bauteile wie Dach, Fenster oder Fassade  werden bei größeren baulichen Veränderungen an der Gebäudehülle noch wesentlich deutlicher gesenkt, als die bisherige EnEV das vorsah (30 Prozent weniger als bisher). Oder der Jahres-Primärenergiebedarf des Gebäudes muss nach der Sanierung 30 Prozent niedriger sein und die Gebäudehülle muss um durchschnittlich 15 Prozent besser gedämmt sein als zuvor.
  • Nachrüstpflichten: Bis Ende 2011 müssen begehbare Geschossdecken gedämmt werden, wenn das Dach darüber ungedämmt ist.
  • Außerbetriebnahme: Nachtstromspeicherheizungen, die 30 Jahre und älter sind, müssen ab 2020 schrittweise außer Betrieb genommen werden. Das gilt allerdings nur für Häuser, die ausschließlich mit Nachtstromspeicherheizungen beheizt werden und mindestens sechs Wohneinheiten haben. Auch wenn das Gebäude das Wärmedämmniveau nach der Wärmeschutzverordnung 1995 erfüllt, entfällt die Pflicht zur Außerbetriebnahme.
  • Kontrolle: Neu eingeführt werden  Unternehmererklärungen, in denen der Unternehmer dem Eigentümer bestätigt, dass die EnEV bei der baulichen und anlagentechnischen Modernisierung von Altbauten eingehalten wurde. Auf Verlangen der zuständigen Behörde muss die Unternehmererklärung vorgelegt werden. Bezirksschornsteinfeger werden mit der Durchführung von Sichtprüfungen an heizungstechnischen Anlagen beauftragt, zum Beispiel ob ein alter Heiztkessel pflichtgemäß ausgetauscht wurde.

Die neue EnEV tritt voraussichtlich im Herbst in Kraft.

 

 Änderungen der EnEV im Überblick