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11.2.2014 | Auch wer seinen Strom selbst erzeugt, soll künftig dafür Ökostromumlage zahlen. Das betrifft sogar jetzt schon bestehende Anlagen. Ausgenommen sind Kleinanlagen bis zu einer Leistung von 10 Kilowatt (KW). Das plant die Bundesregierung, es soll bis 1. August 2014 Gesetz werden. Wir sagen, was das konkret für Haus- und Wohnungseigentümer bedeutet.

Die Ausnahme für Solaranlagen bis 10 KW betrifft nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums die meisten Ein- und Zweifamilienhäuser. Für sie ändert sich nichts, sie müssen auch in Zukunft keine Umlage zahlen. Wer nicht sicher ist, sollte überprüfen, ob seine Anlage unter dem 10-KW-Limit liegt.

Für Wohnungseigentumsgemeinschaften ist bislang keine Sonderregelung vorgesehen. Das heißt: Soweit sie eine Solaranlage haben oder planen, wird diese meist über der 10-KW-Grenze liegen, auch wenn der Anteil, der auf den einzelnen Eigentümer entfällt, geringer ist. Geschäftsführerin Gabriele Heinrich: „Eine klare Benachteiligung. Wohnungseigentümer dürfen nicht schlechter behandelt werden als Besitzer von Einfamilienhäusern. Deshalb muss es passende Sonderregelungen für sie geben. Wir werden im weiteren Gesetzgebungsverfahren auf eine Änderung dringen.“

Anlagen über 10 KW müssen künftig die Umlage auch zahlen, wenn sie ausschließlich für den Eigenbedarf produzieren. Die Umlage soll für Anlagen, die bis 2013 in Betrieb genommen wurden, knapp 1 Cent pro erzeugter Kilowattstunde betragen. Neue Anlagen sollen mit rund 5,6 Prozent belastet werden.

Für Fragen zum Thema hat das Bundeswirtschaftsministerium ein Bürgertelefon eingerichtet: 030/340 60 65 50.

Im weiteren Gesetzgebungsverfahren sind Änderungen an den dargestellten Plänen der Bundesregierung noch möglich und zu erwarten. wohnen im eigentum wird darauf hinarbeiten und darüber berichten.