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Markisen nur mit Zustimmung aller Miteigentümer

12.05.2010

Wer freut sich nach dem langen Winter nicht, wenn die Sonne endlich wieder scheint? Doch vor allem auf Balkonen auf der Südseite des Hauses wird es im Sommer mitunter unerträglich heiß. Sonnenschirme schränken den meist ohnehin knappen Platz zusätzlich ein. Eine Markise dürfen Wohnungseigentümer jedoch nur mit Zustimmung aller Wohnungseigentümer installieren.

Wollen einzelne Eigentümer Markisen auf ihren Balkonen oder Terrassen anbringen, gilt dies als bauliche Veränderung, der alle betroffenen Eigentümer zustimmen müssen. „Da sich der optische Gesamteindruck der Wohnanlage ändert, sind im Prinzip alle Eigentümer betroffen – das heißt: Alle müssen zustimmen“, erklärt Thomas Brandt, Fachanwalt für Wohnungseigentums- und Mietrecht und Autor des Modernisierungsknigge für Wohnungseigentümer.
Markisen an der gesamten Wohnanlage können dagegen als Modernisierung mit der doppelt qualifizierten Mehrheit beschlossen werden. Denn der Sonnenschutz erhöht die Nutzbarkeit der Balkone – und damit die Wohnqualität für alle Bewohner. Die doppelt qualifizierte Mehrheit reicht auch, wenn nur auf einer Hausseite, z.B. an der Südfassade, Markisen angebracht werden sollen.
Für welche Maßnahme welche Mehrheit erforderlich ist, zeigt der Rechts- und Finanzierungsratgeber „Der Modernisierungs-Knigge für Wohnungseigentümer“. Mitglieder von wohnen im eigentum e.V.können den Wegweiser durch das Rechts-Labyrinth bei Instandsetzungen, Modernisierungen und baulichen Veränderungen zum Preis von 14,90 Euro (inklusive Versandkosten, gegen Vorkasse) bei der Geschäftsstelle des Vereins, Thomas-Mann-Str. 5, 53111 Bonn, kundencenter@wohnen-im-eigentum.de, Tel. 0228/ 6297998, Fax 0228 / 721 58 73 bestellen.