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Glatte Fußwege, ein morscher Baum oder ein Leck im Öltank. Vor Unfällen im Haus oder auf dem Grundstück ist niemand sicher. Für die Eigentümer können sie gravierende finanzielle Folgen haben: Sie müssen dem Geschädigten im schlimmsten Fall Schadenersatz, Schmerzensgeld, Verdienstausfall und medizinische Behandlungen und eine lebenslange Rente zahlen.

 

„Eine Haftpflichtversicherung ist für Immobilieneigentümer ein Muss“, betont Ingo Cordts. An der Versicherungssumme sollten die Eigentümer nicht sparen: Drei Millionen Euro reichen nach Einschätzung des Versicherungsberater bei wohnen im eigentum nicht aus. Mindestens fünf Millionen Euro soll die Deckungssumme betragen, besser sind zehn Millionen. „Die Preisunterschiede für die höheren Deckungssummen sind marginal“, weiß Ingo Cordts. Dafür sind die Unterschiede zwischen den Versicherungen hoch. Ein Vergleich lohnt. Doch dabei sollte man nicht nur auf den Preis, sondern auch auf die Versicherungsbedingungen achten. „Die billigste Versicherung ist meist nicht die günstigste“, weiß Ingo Cordts aus Erfahrung.

 

Haus- und Wohnungseigentümern, die ihre Immobilie selbst bewohnen, sind in der Regel durch die Privathaftpflicht abgesichert. „Um böse Überraschungen zu vermeiden, sollten sie das jedoch überprüfen“, rät der Versicherungskaufmann. Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs), Eigentümer, die ihre Immobilie vermieten, und Eigentümer von unbebauten Grundstücken brauchen eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. „Die Prämie richtet sich entweder nach der Anzahl der Wohneinheiten oder nach dem Jahresmietwert.“ Viele Versicherer bieten inzwischen Spezialtarife für WEGs an. Spezielle Vermieterhaftpflichtversicherungen decken die Schäden, die dem Mieter entstehen, für die aber der Vermieter haftet. „Diese Zusatzdeckung kann in der Regel in die Privathaftpflichtversicherung integriert werden. Manche Versicherer bieten dies sogar kostenlos an, wenn Eigentümer nur ein oder zwei Wohneinheiten vermieten“, erklärt Ingo Cordts.

 

Auch Öltanks können in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert sein. Einige Versicherer beziehen inzwischen  Heizöltanks mit bis zu 10.000 l Fassungsvermögen beitragsfrei in die Privathaftpflichtversicherung ein. „Dieses Angebot gilt in der Regel nur für Besitzer von Einfamilienhäusern, die selbst im Haus wohnen“, betont Ingo Cordts. WEGs und vermietende Eigentümer müssen dagegen eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung abschließen. Die Prämie richtet sich nach dem Fassungsvermögen des Tanks und danach ob, es sich um einen ober- oder unterirdischen Tank handelt.

 

Wer (um)baut, braucht eine Bauherrenhaftpflichtversicherung. Denn der Bauherr haftet immer für Schäden auf der Baustelle - auch beim Um- oder Ausbau. Um- und Ausbauten sind bis zu einer bestimmten Bausumme gegebenenfalls über die private Haftpflichtversicherung abgedeckt. „Das sollte man immer vor Baubeginn prüfen“, rät Ingo Cordts. Bei Neubauten ist dagegen immer eine separate Bauherrenhaftpflichtversicherung nötig. Die Prämie richtet sich nach der Bausumme.

 

Beiräte von Wohnungseigentümergemeinschaften sollten eine Vermögensschadenhaftversicherung abschließen. Denn wenn sie bei ihrer ehrenamtlichen Arbeit Fehler machen, haften sie gesamtschuldnerisch – und zwar mit ihrem gesamten Vermögen. „Die Prämien sind nicht hoch. Der Beitrag richtet sich nach der Versicherungssumme“, sagt Ingo Cordts. Bei der Bestimmung der Versicherungssumme kann man sich am Wirtschaftsplan der Wohnungseigentümergemeinschaft orientieren. „Wichtig ist, dass die Versicherung auch den sogenannten quotiellen Eigenschaden abdeckt, also den Schaden, der am eigenen Eigentum entsteht“, erklärt Ingo Cordts. Das ist bei der Vermögensschadenshaftpflichtversicherung für Mitglieder von wohnen im eigentum der Fall.

 

Die Versicherungsbedingungen sind für Laien oft schwer zu durchschauen. Mitglieder von Wohnen im Eigentum erfahren mehr hier dazu.

 

(Stand: 02.02.2015)