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Die Verwalter von Wohnungseigentumsanlagen sind verantwortlich für Millionenwerte, für die größte Investition und Grundlage der Alterssicherung vieler Eigentümer. Um diese vor den finanziellen Folgen von Fehlern der Verwaltungen zu schützen, sieht der Koalitionsvertrag die Einführung einer Pflichtversicherung für Verwalter vor. Auf Wunsch des Bundeswirtschafts- und Bundesbauministeriums hat wohnen im eigentum den Versicherungsbedarf in einer Stellungnahme konkretisiert.

Nach Auffassung von wohnen im eigentum sind zwei Versicherungsbausteine unverzichtbar:

  • Eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung, die die Eigentümer gegen Schäden durch Fehler bei der Verwaltung ihrer Vermögenswerte schützt – das in der Praxis höchste Risiko. Das betrifft etwa Schäden durch Beauftragung überteuerter Handwerker, schlechte Bauüberwachung oder Nichtdurchsetzung von Forderungen der Gemeinschaft. Allerdings muss die für Pflichtversicherungen hier vom Gesetz vorgegebene Mindestdeckung von 250.000 Euro zumindest für größere Eigentümergemeinschaften – 50 oder 100 Einheiten sind keine Seltenheit – angehoben werden.
  • Eine Betriebshaftpflichtversicherung, die Personen- und Sachschäden durch Verletzung der Verwalterpflichten deckt, etwa, wenn wegen schlechter Instandhaltung des Gebäudes Menschen sich an Stolperfallen verletzen oder erhebliche Folgeschäden wie Wassereintritt am Gebäude entstehen. Die möglichen Schadenshöhen erfordern eine Mindestdeckung von fünf bis zehn Millionen Euro.

Als weiterer Baustein wäre wünschenswert:

  • Eine Vertrauensschadensversicherung. Diese Versicherung zahlt bei vorsätzlichen Verstößen des Verwalters gegen seine Pflichten, also auch bei Veruntreuungsfällen mit Schäden im sechs- oder siebenstelligen Bereich. Die Bedeutung des Schutzes liegt darin, dass der Verwalter über lange Zeiträume Zugriff auf die oft sehr hohen finanziellen Mittel der Eigentümergemeinschaften hat. Bislang wird diese Versicherung mit sehr unterschiedlicher Deckungshöhe von Verwalterverbänden angeboten (mehr dazu hier http://www.wohnen-im-eigentum.de/content/veruntreuung-verwalter-versichert). Es wäre absolut wünschenswert, dies Versicherung als Pflichtversicherung zu etablieren, allerdings bestehen hier gesetzestechnisch erhebliche Probleme.

Gabriele Heinrich, Geschäftsführerin von wohnen im eigentum, weist darauf hin, dass die Versicherungspflicht nur ein Schritt auf dem Weg zum effektiven Verbraucherschutz für Wohnungseigentümer ist. „Dazu kommen müssen eine verpflichtende Qualifizierung der Verwalter und die Verbesserung der Möglichkeiten für die Eigentümer, ihre Verwaltung effektiv zu kontrollieren.“

Die vollständige Stellungnahme von wohnen im eigentum finden Sie in Kürze auf unserer Website.
September 2014