WiE

Seit über 20 Jahren hat Wohnen im Eigentum das Wohnungseigentumsgesetz fest im Blick und hat auch schon zweimal einen Blick zurück bis zu seinem Ursprung geworfen:

70 + 1 Jahre Wohnungseigentum und Wohnungseigentumsgesetz

Am 01.12.2021 wurde das neue Wohnungseigentumsgesetz 1 Jahr und das Wohnungseigentum 70 Jahre alt. Die größte Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEGesetz) seit 1951 hat für die Eigentümer*innen von rund 10 Millionen Wohnungen gravierende gesetzliche Änderungen gebracht und einen enormen Beratungsbedarf geschaffen.

Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) hat diesen Jahrestag zum Anlass genommen, einen detaillierten Überblick über die vergangenen „70 Jahre Wohnungseigentum“ in Deutschland verfassen – mit Zahlen, Daten und Fakten -, eine kritische Würdigung des neuen Gesetzes vorzunehmen und zu recherchieren, wie sich die Gesetzesänderungen in der Rechtsprechung schon ausgewirkt haben.

Laden Sie sich hier unsere Publikation hier gern kostenfrei herunter.

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Auch lesenswert ist die Vorgänger-Publikation mit dem Titel:

Unbekannt und unbeachtet - 60 Jahre Wohnungseigentum 

Die Broschüre aus dem Jahr 2011 ist eine interessante Sozialstudie zur Situation der Wohnungseigentümer*innen im Wandel der Zeit. Gedruckte Broschüre [ 5,00 € für Mitglieder / 7,00 € für Nicht-Mitglieder, inkl. MwSt. und Versand; zur Bestellung ]