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Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum e.V. fragt nach der Verhältnismäßigkeit der Mittel und stellt Alternativen vor

25.8.2015 Rauchmelder kosten nur wenige Euro und können Leben retten. Doch seit es die Rauchmelderpflicht in den meisten der deutschen Bundesländer gibt, entwickelt sich das Thema für Wohnungseigentümer und Vermieter oft zum Problem. „Die Bundesländer als Gesetzgeber haben nur halbe Arbeit geleistet“, stellt Gabriele Heinrich fest, Geschäftsführerin des Verbraucherschutzverbands Wohnen im Eigentum e.V. (WiE). „Denn die Umsetzung der Vorschriften in Wohnungseigentümergemeinschaften ist alles andere als klar geregelt.“

Das schafft Raum für Juristen und Versicherungen, die Anforderungen nun auszulegen. Und so wird aus dem Anbringen der kleinen runden Dose mit zwei Dübeln oder Klebeband und der Wartung derselben – Testknopf drücken und ggf. Batterie auszutauschen –, eine hochkomplexe rechtliche Angelegenheit.

Die Geschäftsführerin weiß, wovon sie redet: Viele Anfragen verunsicherter Eigentümer erreichen den Verbraucherschutzverband. Jetzt, wo sich die Saison der Eigentümerversammlungen 2015 dem Ende zuneigt, hatten viele das Problem auf der Tagesordnung – und mussten sich einseitige Vorschläge zur Bewältigung der Rauchmelderpflicht von Miteigentümern und der Verwaltung anhören - z.B., ob es wirklich nötig ist, eine Firma zu beauftragen, die in allen Wohnungen eines Hauses bereits installierte Melder wieder herausreißt und aufwendige, teure Funktechnik installiert?

Drohendes Haftungsrisiko als Verkaufsargument

Die Antwort darauf fällt inzwischen nicht mehr leicht. In juristischen Fachzeitschriften wurden Rauchmelder auseinandergenommen und wieder neu zusammengesetzt. In 20 Gerichtsverfahren bis zum BGH wurde über ihren Einsatz geurteilt. Es geht zum Beispiel darum, ob Rauchmelder zum Gemeinschaftseigentum oder zum Sondereigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) gehören und wer somit für die Installation und Wartung verantwortlich ist: der einzelne Wohnungseigentümer, der Mieter oder die WEG?

Ein Schwerpunkt in den Fachdiskussionen ist dabei die Haftungs- und Versicherungsfrage. Bittere Konsequenz: Mit dem Haftungsrisiko und der Angst vor dem Schadensfall vor Augen werden Eigentümer und Vermieter dazu bewogen, aufwendige und z.T. teure Installations- und Wartungsverträge abzuschließen - unter anderem mit Firmen aus der Ablesebranche, die die Sache mit den Rauchmeldern gern gleich mit übernehmen und das Geschäft an sich ziehen wollen, zu deren Strategien gehören auch Dumpingpreise.

Ausweg: Praktikablen Beschluss fassen

Haben Wohnungseigentümer also nur die Wahl zwischen aufwendiger, teurer Technik oder drohender Haftung? Nein! Wohnen im Eigentum e.V. hat ausgelotet, was im Einzelnen zu tun ist und welche Alternativen es gibt. Für die Mitglieder des Verbraucherschutzverbands gibt es hierzu ein neues, ausführliches Informations-Blatt: 21 FAQs mit vielen Tipps rund um die Installation und Wartung von Rauchmeldern – damit das Verhältnis von Einsatz und Nutzen gewahrt und „die Kirche im Dorf bleiben kann". Daraus vier wichtige Ratschläge für alle Wohnungseigentümer und Vermieter:

1. Wohnungseigentümer sollten sich mit dem Thema beschäftigen, als WEG einen Beschluss zu den Rauchmeldern fassen und die Umsetzung dokumentieren.

2. Die teuerste Lösung ist nicht automatisch auch die sicherste und passendste. Denn den einen, garantiert von der Versicherung gedeckten, prozesssicheren und korrekten Weg gibt es nicht – weder in den Vorschriften noch in Form von einschlägigen Urteilen.

3. WEGs sollten passgenaue, maßgeschneiderte Lösung entwickeln – dann wird es zumindest sehr schwer, ihnen die Verletzung der Rauchmelderpflicht zu unterstellen! Die WiE-Alternativen hierzu:

  • Die einzelnen Wohnungseigentümer installieren und warten die Rauchmelder selbstständig und verantwortungsbewusst; sie führen Protokoll darüber. (Vorgehensweise für kleine WEGs mit guten nachbarschaftlichen Beziehungen).
  • Ein verlässlicher Hausmeister überprüft die vorhandenen Rauchmelder, installiert fehlende und übernimmt für alle die Wartung. Er führt darüber Buch.
  • Es wird eine externe Firma mit der Installation und Wartung beauftragt (Kostenvoranschläge einholen und gut vergleichen!). Diese berücksichtigt vorhandene Rauchmelder und übernimmt auch deren Wartung.
  • Es wird eine externe Firma beauftragt, neue Rauchmelder anzubringen, die alten abzubauen und die Wartung der neuen zu übernehmen (für sehr große WEGs oder bei größtem Sicherheitsbedürfnis zu empfehlen).

4. Engagierten Miteigentümer und Mieter nicht verärgern! Deren Rauchmelder sollten mit einbezogen werden!

So wird "Zoff" in den WEGs vermieden. Wenn dann noch Probleme und Schwierigkeiten mit Verwaltungen oder Unternehmen auftauchen, ist dies ein Fall für die Verbraucherstreitschlichtung und nicht für teure Gerichte.

 

Weitere Informationen und das Inhaltsverzeichnis des Info-Blatts finden Sie hier.