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Viele Fehlalarme und teure Feuerwehreinsätze aufgrund defekter Rauchmelder – Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum e.V. gibt Tipps für den Urlaub

17.7.2015. Rauchmelder sind zunehmend Pflicht für Neubauten wie für ältere Wohngebäude. Aber nicht alle funktionieren richtig oder zum richtigen Zeitpunkt. Die wachsende Anzahl privater Rauchmelder verursacht viele Fehlalarme. Oft senden die Melder falsche Signale aufgrund eines technischen Defektes, abnehmender Batteriespannung oder aufgrund von erhöhtem Wasserdampf oder Hitze. Von Nachbarn werden diese Signale dann häufig als Feueralarm interpretiert und die Feuerwehr wird alarmiert.

Allein in Hamburg stellten sich im letzten Jahr über 5.000 Feuerwehreinsätze als Fehlalarme heraus, davon knapp die Hälfte wegen unzureichend installierter und gewarteter Rauchmelder. Meldungen aus anderen Städten – Bremen, Hannover, Braunschweig, Frankfurt u.a. – bestätigen diese Entwicklung. Bundesweit wurde für 2013 die Zahl der Fehlalarme auf fast 200.000 geschätzt, dies wären knapp die Hälfte aller Einsätze, so die Quelle www.spiegel.de unter dem Stichwort "Rauchmelder".

Die Einsatzkosten für die umsonst ausgerückte Feuerwehr zahlen in den meisten Fällen (noch) die Kommunen, die Kosten für die beschädigte Wohnungstür muss in der Regel der Hauseigentümer bzw. Vermieter tragen – oder die WEG. Denn die Wohnungseingangs-türen gehören zum Gemeinschaftseigentum. Gehören die defekten Rauchmelder auch zum Gemeinschaftseigentum, ist die WEG sowieso für die Betriebsbereitschaft verantwortlich.

Um Ärger und Kosten zu vermeiden, sollten Haus- und Wohnungseigentümer, die keinen Wartungsvertrag mit einer Firma, dem Schornsteinfeger oder einem Elektriker abgeschlossen haben, ihre Rauchmelder vor dem Urlaub noch mal überprüfen. Dazu empfiehlt der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum e.V. (WiE):

  • Lösen Sie den Probealarm mit dem Testknopf aus. Funktioniert er nicht, schauen Sie in die Montageanleitung, wie Sie weiter vorgehen sollen.

  • Die Raucheintrittsöffnungen müssen frei sein von Staub, Flusen oder Zigarettenrauch. Gegebenenfalls können sie mit dem Staubsauger abgesaugt werden.

  • Statten Sie den Rauchmelder mit einer neuen Langzeitbatterie aus, wenn Sie sich nicht sicher sind, ob die Batteriespannung noch ausreicht.

  • Hinterlassen Sie Ihren Wohnungsschlüssel bei vertrauenswürdigen Nachbarn. Pfeift es ohne Rauchentwicklung und Gestank, können diese Nachbarn ggf. das Gerät abstellen oder die Wartungsfirma anrufen.

  • Ist die Feuerwehr bei Ihnen „eingebrochen“ und hat Ihre Tür und Schließanlage beschädigt, ist zu prüfen, wer mit der Wartung beauftragt war. Ist eine Firma für die Inspektion und Wartung zuständig, sollte Ihre WEG-Verwaltung prüfen, ob diese die Kosten und den Schaden des Fehlalarms übernehmen muss.

Weitere Informationen rund um den Rauchmelder.