Keine Scheu vor kritischen Fragen an Bauträger!
 

Anke F., WiE-Mitglied aus Stuttgart: "Über WiE haben wir eine Baubeschreibung prüfen lassen. Als wir den Bauträger mit dem Ergebnis konfrontierten, hat er uns aus der Liste der potenziellen Wohnungskäufer gekickt! Danke für die WiE-Beratung, da sich der Bauträger durch seine Reaktion auf unsere Rückfragen als unseriös zeigte."

WiE: "Danke für Ihre Rückmeldung! Dem können wir nur zustimmen. Weil Ihr Fall interessant für alle Bauenden ist, machen wir gern die kritischen Punkte bekannt, auf die unsere Beraterin nach Prüfung Ihrer Baubeschreibung hinwies: Die Bauausführung sollte lediglich nach energetischem Mindeststandard EnEV 2014 erfolgen, nicht nach der verschärften EnEV für Vorhaben mit Baubeginn 2016. Schallschutz sollte nach VDI-Richtlinie 2007 ohne Beachtung der Novellierung von 2012 ausgeführt werden, Einbruchschutz nach veraltetem Standard bezüglich der Wohnungseingangstür. Darüber hinaus gab es keine Aussage zur Ausführung der EG-Fenster, Terrassentüren und Rolläden. Ein Bodengutachten fehlte. Und zum Sondernutzungsrecht des Gartenanteil gab es keine klare Beschreibung.
Oft stecken Wohnungskäufer bei solchen Ungereimtheiten einfach den Kopf in den Sand, weil sie ein bestimmtes Objekt unbedingt haben wollen und den möglichen Ärger aus schlechten Verträgen unterschätzen. Doch es gilt, sich vor gravierenden Mängeln und Schäden zu schützen. Solche Verträge nicht zu unterschreiben ist jedenfalls die richtige Entscheidung."