Wohnen im Eigentum - Die Eigentümer e.V

 

Oktober 2017

Schwerpunktthema: Smart Home - wirklich so schlau?
Was Ihnen die Vernetzung Ihrer Hausgeräte bringt und welche Risiken Sie damit in Kauf nehmen!

Weitere Rubriken: Veranstaltungen / Aktuelles Wissen rund ums Eigentum / Tipp des Monats / Gefragt & beantwortet / Leserpost / WiE intern

 

Liebe Leserin, lieber Leser,
 
sind unsere Haushaltsgeräte bald schlauer als wir? Die Hersteller smarter Geräte überbieten sich derzeit mit Szenarien, wie bequem das vernetzte "Smarte Zuhause" der Zukunft doch sein wird und wie gut es sich um Sie kümmern wird, wenn Sie es nur lassen (und all die teure neue Technik kaufen). Der Kühlschrank kann für Sie automatisch neue Milch bestellen. Ihr Badezimmerspiegel wird Sie an die Einnahme Ihrer Medikamente erinnern und Ihr Fußboden wird Ärzte oder Verwandte rufen, wenn Sie stürzen. Doch diese schönen Zukunftsphantasien bekommen hässliche Risse, wenn man aktuelle Warnungen von Verbraucherschützern und Berichte wie den über einen Anbieter für automatische Gartenpflege hört, dessen Kunden ihre Geräte wegen eines abgestürzten Servers nicht mehr bedienen konnten. Sehen wir den Tatsachen ins Auge: Wenn Ihre Geräte immer vernetzter arbeiten, wird das neben Vorteilen auch Nachteile mit sich bringen. Zum Beispiel machen Sie sich abhängig von den Servern externer Hersteller und von Technikern, auf deren Hilfe Sie angewiesen sind. WiE hat deshalb für Sie im Schwerpunktthema dieses Rundbriefes recherchiert, welchen Versprechen der Hersteller Smarter Geräte Sie glauben können und welchen Sie eher skeptisch gegenüberstehen sollten - damit
Sie die Kontrolle behalten!

Mit den besten Wünschen

Gabriele Heinrich
& das Team von Wohnen im Eigentum e.V.

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>>> Auch für Hauseigentümer interessant:
Schwerpunktthema: Smart Home

WiE warnt: Noch birgt das Smart Home viele Risiken
Miteinander vernetzte Haushaltsgeräte sind die Zukunft – das behauptet zumindest die Industrie, die Ihnen als Kunden solche Produkte verkaufen möchte. Smart, das bedeutet "intelligent" oder "schlau". In einem "schlauen Haus" können Sie Haushalts- und Multimedia-Geräte zum Beispiel über Ihr Smartphone oder Tablet bedienen. Auch automatische Routinen lassen sich einstellen. Wenn das alles funktioniert, kann das sehr bequem sein. Doch das ist nur die eine Seite der Medaille. Wohnen im Eigentum e.V. zeigt Ihnen auf, welche Vorteile und Risiken ein sogenanntes Smart Home bietet.
--> Mehr dazu lesen Sie auf der WiE-Themenseite zum Smart Home.

 

Interview: Medienpädagoge weist auf Kinderkrankheiten bei Smart-Home-Geräten hin
Viele Sicherheitslücken, noch nicht ausgereifte Software - zur Zeit rät Fabian Geib Verbrauchern noch nicht dazu, in ein Smart Home zu investieren. Als Koordinator des Projektes „Silver Tipps – sicher online!“ der Johannes Gutenberg-Universität Mainz (JGU) und der Stiftung MedienKompetenz Forum Südwest (MKFS) kennt sich der Medienpädagoge mit solchen Fragen aus. Generell empfiehlt Geib im Umgang mit technischen Neuerungen ein gesundes Verhältnis zwischen Skepsis und Neugier.
--> Lesen Sie das Interview mit Fabian Geib (Link in der rechten Spalte)

 

Bundesverband der Verbaucherzentralen fordert strengere Vorgaben bei Smart-Home-Geräten
Das Thema Smart Home ist noch relativ neu. Daher ist in einigen Fällen noch unklar, welche rechtlichen Regelungen bei Problemen mit einem vernetzten Gerät gelten. Was passiert zum Beispiel, wenn Ihr intelligenter Kühlschrank eigenständig etwas im Supermarkt bestellt, was Sie gar nicht haben wollen? Wer ist dann Käufer und muss zahlen? Sie? Oder der Hersteller des Kühlschranks? Kann diesem das autonome Handeln des „intelligenten“ Kühlschrankes vielleicht als Produktfehler zugerechnet werden? Solche und weitere Probleme hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen vzbv jetzt untersucht – und fordert in einer aktuellen Veröffentlichung strengere Vorgaben für die Hersteller.
--> Mehr dazu lesen Sie hier.

 

Ist Gemeinschaftseigentum betroffen? Dann führen Sie einen Beschluss der Eigentümerversammlung herbei
Als Wohnungseigentümer müssen Sie bedenken, dass über Änderungen am Gemeinschaftseigentum die Eigentümergemeinschaft entscheidet. Daher müssen Sie vor dem Einbau elektronischer Rollläden oder Sensoren an den Außenfenstern oder einem automatischen Türschloss in der Wohnungstür einen entsprechenden Beschluss der Eigentümergemeinschaft beantragen. Die Heizkörper sind im Gegensatz zu Außenfenstern und Wohnungstüren nicht zwingend Gemeinschaftseigentum, sondern können zu Ihrem Sondereigentum gehören. Dann können Sie intelligente Thermostate auch ohne WEG-Beschluss einbauen.
--> Im kostenlosen WiE-Ratgeber Modernisierungs-Knigge finden Sie Hinweise zur Vorgehensweise.

 

Digitaler Fortschritt per Vorschrift: Smart Meter werden nach und nach eingeführt
Ob Sie sich für die moderne "smarte" Technik interessieren oder weiterhin analoge Geräte bevorzugen, ist vom Grundsatz her Ihnen überlassen. Ausnahmen von diesem Grundsatz gibt es allerdings bereits jetzt, denn der Gesetzgeber hat vorgesehen, dass nach und nach digitale Stromzähler zur Pflicht werden. Zunächst gilt das nur für Großverbraucher. Ab 2020 können aber auch Stromkunden mit einem Verbrauch von unter 6000 Kilowattstunden pro Jahr betroffen sein.
--> Mehr dazu lesen Sie hier.
--> Lesen Sie hier Hinweise der Verbraucherzentrale dazu.

 

Checkliste für WiE-Mitglieder: Handeln Sie schlau beim Thema Smart Home!
Sie interessieren sich trotz allem für ein Smart Home? Für seine Mitglieder hat Wohnen im Eigentum e.V. zusammengestellt, was Sie vor dem Kauf entsprechender Geräte prüfen sollten!
--> Die Checkliste finden Sie im Mitgliederbereich der Website (erst einloggen, dann lesen!).

 

Veranstaltungen

Online-Vortrag: Modernisierungen auf den Weg bringen
Bei der Instandhaltung, Modernisierung und Sanierung von Wohnungseigentumsanlagen sind neben rechtlichen auch organisatorische Kenntnisse wichtig. Zuhörer eines Online-Vortrages von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Thomas Brandt zu diesem Thema erhalten am 18. Oktober ab 18.30 Uhr einen Überblick darüber. Der Referent ist Autor des WiE-Ratgebers "Der Modernisierungs-Knigge". Sein Vortrag richtet sich an Teilnehmer mit und ohne WiE-Mitgliedschaft.
--> Details und Anmeldung

 

Online-Vortrag: Abgrenzungen in der WEG-Jahresabrechnung - Ja oder nein?
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes darf es sie eigentlich nicht geben, und trotzdem führen einige Verwalter Abgrenzungen in der Jahresabrechnung der WEG durch. Wie es richtig ist, erklärt Hausverwalter Dieter Bachmann am 25. Oktober ab 18.30 Uhr in einem Online-Vortrag Interessierten mit und ohne WiE-Mitgliedschaft. Dabei geht der erfahrene Praktiker zum Beispiel auch darauf ein, wie Ihr Verwalter die Regulierung eines Schadens durch die Versicherung berücksichtigen muss. 
--> Details und Anmeldung

 

Online-Vortrag: Gemeinschafts- oder Sondereigentum?
Was Gemeinschaftseigentum ist und was Sondereigentum, ist insbesondere bei baulichen Veränderungen und Sanierungsmaßnahmen wichtig. Wer für welches Eigentum verantwortlich ist, klärt der Rechtsanwalt Dennis Ketels  in einem Online-Vortrag am 30. Oktober ab 18.30 Uhr. Teilnehmen können Interessierte mit und ohne WiE-Mitgliedschaft.
--> Details und Anmeldung

 

Interessiert an unserer Beiräte-Schulung? Teilen Sie uns Ihren Wunsch-Ort online mit!
Regelmäßig unterstützt WiE Beiräte durch die Wochenendschulung "Hilfe, ich bin Verwaltungsbeirat!" Möchten auch Sie gerne einmal diese Schulung besuchen? Dann teilen Sie uns das mit Hilfe unseres Online-Formulars mit! Auf diese Weise können Sie Einfluss auf die Wahl des nächsten Veranstaltungsortes nehmen. Auf dem Formular können Sie auch angeben, ob Sie an einer klassischen Wochenendschulung interessiert sind oder eine eintägige Schulung bevorzugen würden.
--> Hier können Sie WiE Ihren Schulungswunsch mitteilen.
--> Hier finden Sie allgemeine Informationen zum Inhalt der Wochenendschulung.
--> Bei Fragen und Anregungen dazu senden Sie gerne eine Mail an die Adresse verwaltungsbeirat@wohnen-im-eigentum.de

 

Runde Tische für Wohnungseigentümer und Beiräte
finden im Oktober zum Beispiel statt in --> Berlin, --> München und --> Düsseldorf. Kommen Sie als Mitglied und gern auch als Gast, informieren Sie sich und tauschen Sie sich mit anderen Eigentümern aus.

Veranstaltungen werden laufend ergänzt. Bitte schauen Sie regelmäßig in den
--> Veranstaltungskalender auf unserer Website

 

Aktuelles Wissen rund ums Eigentum

Sachkunde weiterhin nicht nötig: Neues Gesetz über Berufszulassung der Verwalter ist jetzt beschlossene Sache
Nun ist es endgültig: Das Gesetz über die Berufszulassung für Verwalter hat den Bundesrat passiert, und zwar in einer abgespeckten Form, die für Sie als Wohnungseigentümer nicht viele Vorteile bringen wird. Nach wie vor sind Verwalter nicht dazu verpflichtet, eine Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer abzulegen. Ein solcher ursprünglich von der Regierung vorgesehener und von WiE lange geforderter Sachkundenachweis für Verwalter ist nicht Inhalt des neuen Gesetzes geworden. Verwalter müssen sich lediglich künftig innerhalb von drei Jahren 20 Stunden lang fortbilden. WiE wird sich nun bei der neuen Regierung für eine Gesetzes-Novelle einsetzen.
--> Auf dieser Seite hat WiE eine Chronik sowie Positionen und Forderungen von WiE zusammengestellt.

 

BGH urteilt zum Thema Majorisierung: Ein Mehrheitseigentümer darf alle anderen regelmäßig überstimmen
Gibt es in Ihrer WEG einen Eigentümer, dessen Stimme mehr Gewicht hat als die aller anderen zusammen, weil ihm zum Beispiel die Mehrzahl der Wohnungen gehört? Dass dieser Eigentümer Sie und alle anderen regelmäßig überstimmen kann, ist für Sie und alle anderen Miteigentümer zwar sehr ärgerlich, es ändert aber nichts daran, dass seine Stimme zählt. Nur ganz ausnahmsweise kann es vorkommen, dass dieser Wohnungseigentümer von seinem Stimmrecht ausgeschlossen ist. Das hat der BGH in einem aktuellen Urteil klargestellt.
--> Mehr dazu lesen Sie hier.

 

>>> Auch für Hauseigentümer interessant:
Neue Ökodesign-Richtlinie für Wärmespeicher und Heizgeräte gilt seit Ende September

Seit dem 26. September gelten neue Mindeststandards für Warmwasserspeicher und Warmwasserbereiter. Darauf weist Martin Brandis hin, Experte der Energieberatung der Verbraucherzentrale. Warmwasserspeicher dürfen jetzt nur noch bis Effizienzklasse C vertrieben werden. Zudem wird für Warmwasserspeicher und für -bereiter die Energieeffizienz-Klasse A+ neu eingeführt.  Allein die Verwendung von energieeffizienten Geräten sei allerdings noch keine Garantie dafür, dass die Anlage optimal laufe. „Die einzelnen Komponenten der Anlage müssen sinnvoll kombinierbar sein", sagt Brandis. Daher sei eine Energieberatung durch die Verbraucherzentralen zu empfehlen.
--> Mehr dazu lesen Sie hier.

 

>>> Auch für Hauseigentümer interessant:
Rauchwarnmelder - ein Geschäft mit dem Bedürfnis nach Sicherheit?

Aktuell wichtig ist das Thema für alle WEGs in Bayern: Dort läuft am 31.12.2017 die Frist ab, innerhalb derer auch in Bestandsbauten Rauchwarnmelder nachgerüstet werden müssen. Doch auch in allen anderen Bundesländern besteht Handlungsbedarf. Die Umsetzung der Rauchwarnmelder-Pflicht im Haus- und Wohnungseigentum ist ein Lehrstück darüber, wie eine kleine runde Sache zur hochkomplexen Materie aufgeblasen wird. Antworten auf 23 Fragen (FAQs) mit vielen Tipps rund um die Installation und Wartung von Rauchwarnmeldern finden Sie in einem frisch aktualisierten WiE-Infoblatt. Lesen Sie darin, was in Ihrem Bundesland gilt und wie Sie in Ihrem Haus oder Ihrer WEG zu einer günstigen Lösung kommen, die die Kirche im Dorf lässt.
--> Die drei wichtigsten Empfehlungen lesen Sie hier.
--> Das 32-seitige PDF-Infoblatt können Sie sich als Mitglied von WiE kostenlos im geschützen Bereich der Website herunterladen (erst einloggen, dann klicken!)
--> Alle anderen können es für 14,80 Euro inkl. MwSt. im WiE-Shop kaufen - oder jetzt Mitglied werden!

Rauchwarnmelder - ein Geschäft mit dem Bedürfnis nach Sicherheit

 

>>> Auch für Hauseigentümer interessant:
Als Do-it-yourself in Mode kam - Historiker schreibt über die Geschichte des Heimwerkens

In den 50er-Jahren war das Heimwerken in Deutschland noch gar nicht gut angesehen. Es galt als eine amerikanische Modererscheinung und war damit verpönt. Wie und warum sich die Einstellung der Deutschen dazu mittlerweile gewandelt hat, das hat der Historiker Jonathan Voges von der Leibniz-Universität Hannover untersucht und darüber ein Buch mit dem Titel "Selbst ist der Mann" geschrieben.
--> Ein Interview mit dem Historiker und interessante Auschnitte aus seiner kürzlich erschienenen Veröffentlichung finden Sie hier.

 

Tipp des Monats

Vertrauen ist gut, Kontrolle besser: Fordern Sie von Ihrer/Ihrem neuen Verwalter/-in diese Dokumente an
Steht ein Wechsel Ihrer Verwaltung an? Dann sollten Sie sich von Ihrem neuen Verwalter oder Ihrer neuen Verwalterin ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen lassen, um sicherzugehen, dass er oder sie nicht vorbestraft ist. Außerdem sollten Sie sich eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vorlegen lassen, die Bonität durch eine Wirtschaftsauskunft klären und sämtliche von der neuen Verwaltung gemachten Angaben im Handels- und Unternehmensregister überprüfen. Finden Sie das übertrieben? Nein, das ist es nicht! Schließlich wird er oder sie über einen langen Zeitraum Zugriff auf das Geld Ihrer WEG haben und Verantwortung für sehr hohe Sachwerte tragen.
--> Weitere wichtige Hinweise finden Sie im neuen WiE-Themenpaket Verwalterwechsel.
--> WiE-Mitglieder erhalten vergünstige Wirtschaftsauskünfte bei Creditreform. Mehr dazu lesen Sie als Mitglied hier.

 

Gefragt & beantwortet

Müssen wir für Nachzahlungen für die Zeit vor unserem Einzug einstehen?
Gabriele B.: "Wir sind Mitte 2015 in eine Eigentumswohnung eingezogen. Für das Jahr 2015 haben wir eine komplette Abrechnung im November 2016 erhalten. Die Verwaltung verlangt jetzt, im Jahr 2017, aber plötzlich eine Nachforderung für das Jahr 2015. Ist das rechtens?"
WiE: "Es ist korrekt, dass Sie als aktuelle Eigentümer die Jahresabrechnung erhalten. Nach seinem Ausscheiden aus der WEG darf der alte Eigentümer nicht mehr mit über die Jahresabrechnung beschließen – das müssen Sie als neue Eigentümer machen. Hinsichtlich der Nachzahlung gilt der Grundsatz: Für Hausgeldrückstände des alten Eigentümers bis zum Tag seines Verkaufs der Wohnung haften Sie als Erwerberin der Wohnung der WEG gegenüber nicht. Ergibt sich die Nachzahlung jedoch aus einer Abrechnungsspitze (das heißt, die tatsächlichen Ausgaben waren höher als im Wirtschaftsplan vorgesehen), müssen Sie die Nachzahlung übernehmen. In der Teilungserklärung oder der Gemeinschaftsordnung kann aber etwas anderes geregelt sein, ebenso im Kaufvertrag."

 

Gibt es Toleranzgrenzen bei der Wohnfläche einer Eigentumswohnung?
WiE-Mitglieder Barbara und Manfred G.: "Muss beim Kauf einer Eigentumswohnung die im Verkaufsprospekt oder Notarvertrag angegebene Wohnfläche mit der tatsächlichen Fläche übereinstimmen? Oder gibt es Toleranzgrenzen wie beim Mietvertrag?"
WiE: "Als Käufer einer Eigentumswohnung können Sie den Kaufpreis mindern, wenn die Wohnfläche kleiner ist als im Vertrag vereinbart. Eine Toleranzgrenze gibt es nicht. Steht aber lediglich im Prospekt eine andere Angabe zur Wohnfläche, können Sie den Kaufpreis nicht mindern - außer in Ihrem Vertrag wird ausdrücklich auf den Prospekt Bezug genommen. Es gibt allerdings ganz verschiedene Arten, die Wohnfläche zu berechnen."
--> Mehr zur Berechnung der Wohnfläche lesen Sie hier.
--> Informationen dazu bietet auch der Ratgeber zur Teilungserklärung, den Sie hier kostenlos herunterladen können.

 

Sie sind WiE-Mitglied und haben Fragen? Nutzen Sie unsere
--> kostenfreie telefonische Beratung zu Rechts-, Steuer-, Finanzierungs- und Baufragen!
Ihren Termin mit unseren Anwälten und anderen Experten vereinbaren Sie unter Tel. 0228-30412670.

 

Leserpost

Zum Text "Riskante WEGs rechtzeitig erkennen" aus dem September-Rundbrief erreichte WiE diese Zuschrift, die wir gekürzt veröffentlichen. Vielen Dank für Ihren Hinweis!
Walter S.: "Auch der Anteil von Gewerbeeinheiten in einer Wohnanlage ist ein erheblicher Risikofaktor. Eigentümer von Gewerbeeinheiten sind häufig Gewerbebetriebe oder Betreibergesellschaften für Gewerbeimmobilien, die nicht selten mehrere oder alle Gewerbeeinheiten in einer Anlage besitzen. Und im gewerblichen Bereich ist nun mal das Risiko einer Insolvenz höher als bei Privatleuten. Tritt dieser Fall ein, fallen die entsprechend der Miteigentumsanteile oft erheblichen Hausgeldzahlungen für diese Einheiten  aus. Es kann Jahre dauern, bis ein Konkursverwalter die Angelegenheiten des gewerblichen Eigentümers abgewickelt und die Gewerbeimmobilien verwertet hat. So lange müssen die anderen Eigentümer gegebenfalls Sonderumlagen leisten, um den Betrieb der Anlage sicherzustellen. Dies kann sich schnell zu vier- und fünfstelligen Beträgen aufsummieren, die ein einzelner privater Eigentümer aufzubringen hat."

 

WiE intern

Bonner Gespräch zur Bundestagswahl 2017
Wohneigentümer und WEGs brauchen einen verbesserten gesetzlichen Verbraucherschutz sowie mehr Schutz vor schlecht ausgebildeten und teils sogar betrügerisch handelnden Hausverwaltungen. In dieser Forderung waren sich die Eigentümer einig, die auf Einladung des Verbraucherschutzverbands WiE in Bonn mit Bundestagskandidaten des Wahlkreises diskutierten. Lesen Sie mehr!

 

Bonner Gespräch zur Bundestagswahl 2017

 

Verwaltungsbeirat & Haftungsfragen - Kennen Sie sich aus?
Die Prüfung der Jahresabrechnung und des Wirtschaftsplanes gehört zu den wichtigsten Aufgaben des Verwaltungsbeirats. Doch nicht alle Beiräte wissen das, nicht jede/r nimmt dieses Amt so ernst, wie es nötig ist. WiE erfuhr jetzt, dass eine WEG ihren Verwaltungsbeirat sogar verklagt hat: Dieser hatte die Jahresabrechnung nicht einmal ansatzweise geprüft, das aber behauptet. Wir werden über den Ausgang dieses Prozesses berichten. Kennen auch Sie WEGs, in denen Klagen gegen Beiräte laufen? Berichten Sie uns gern davon, selbstverständlich werden wir die Informationen vertraulich behandeln. Erkenntnisse gehen in die politische Arbeit von WiE ein!

Und übrigens: Jetzt wieder bestellbar - die neue Auflage unseres bewährten Ratgebers "Hilfe, wir sind Verwaltungsbeirat" ist da! Denn viele Verwaltungsbeiräte kommen eher zufällig zu diesem „Job“ und kennen weder ihre Aufgaben, noch ihre Gestaltungsspielräume und schon gar nicht ihre Grenzen. Ihnen will der Ratgeber Grundwissen und Orientierungshilfen bieten. >>> Zum WiE-Shop

 

Presseschau: Die Süddeutsche Zeitung berichtet über die Arbeit von Beiräten
Immer wieder wird Wohnen im Eigentum e.V. in der Presse zitiert. In der "Süddeutschen Zeitung" erschienen zum Beispiel kürzlich einige Artikel über die Arbeit von Beiräten, in der auch WiE-Mitglieder sowie WiE-Geschäftsführerin Gabriele Heinrich zu Wort kommen.
--> Hier finden Sie links zu den Texten in der "Süddeutschen Zeitung" sowie zu einer Auswahl anderer Veröffentlichungen über WiE.