12.12.2012 Am 1. Januar 2013 ist es so weit: freie Schornsteinfegerwahl. Dann kann jeder Hauseigentümer und jede Wohnungseigentümergemeinschaft selbst entscheiden, wer den Auftrag für die Arbeiten bekommt und die Preise dafür frei aushandeln. Manche Schornsteinfeger versuchen, ihre Kunden jetzt zur Unterschrift unter langfristige Verträge zu bewegen. Der Verbraucherschutzverein wohnen im eigentum rät zur Zurückhaltung.

Bisher gab es den vom Staat eingesetzten Bezirksschornsteinfegermeister. Er kam ohne besondere Aufforderung und sah nach dem Rechten. Bezahlt wurde er nach staatlich festgelegten Tarifen. Künftig gibt es zwei Schornsteinfegerfunktionen. Der vom Staat berufene „bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger“ wird weiterhin nach staatlichen Regeln honoriert. Er führt die Feuerstättenschau durch, alle dreieinhalb Jahre und zusätzlich beispielsweise bei Nutzungsänderungen oder neuen Anlagen. Er legt im Feuerstättenbescheid fest, welche Arbeiten in einem Haus wie oft erledigt werden müssen. Der Bezirksschornsteinfeger kommt für die Feuerstättenschau auch in Zukunft ohne Aufforderung, nur etwa bei Änderungen an seinen Feuerstätten müssen Hauseigentümer aktiv werden und ihn rufen.

Anders ist das bei der zweiten Schornsteinfegerfunktion, der Durchführung aller im Feuerstättenbescheid angeordneten Arbeiten wie Kaminkehren oder Abgasmessungen.  Diese Aufgaben kann jeder Schornsteinfeger übernehmen, auch der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger. Um ihre Durchführung muss der Hausbesitzer sich ab 2013 selbst kümmern und dazu einen Schornsteinfeger suchen. Die Preise für diese Arbeiten werden frei ausgehandelt. Es ist zu erwarten, dass sie sich zunächst an den bisher vorgeschriebenen Tarifen orientieren werden. Ob sie durch die Konkurrenz sinken werden, ist unsicher. Manche Experten rechnen auch mit Preissteigerungen wegen höherer Kosten etwa für Werbung und längere Anfahrtswege.

Egal wie die Preise sich entwickeln: Für den Kunden geht es darum, das nach Preis und Service günstigste Angebot zu finden. Deshalb sollten vor jeder vertraglichen Bindung zumindest Vergleichsangebote mit klaren Aussagen zu den Preisen eingeholt werden. Völlig inakzeptabel: Uns erreichte die Anfrage eines Hausbesitzers, dem sein bisheriger Schornsteinfeger ein Formblatt zur Beauftragung für Arbeiten ab 2013 schickte. Der Hausbesitzer sollte es unterschreiben, obwohl in dem Papier zum Preis nur stand: „Auf der Basis der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Rechtslage". Ein Freibrief zur Selbstbedienung durch den Schornsteinfeger.
Im Übrigen ist eine langfristige vertragliche Bindung derzeit kaum sinnvoll. Wegen der zunächst unüberschaubaren Marktlage besteht eine erhöhte Gefahr von ungünstigen Konditionen. Das kann bei langfristiger Bindung nicht nachgebessert werden.

Einzelheiten zu den ab 2013 geltenden Regeln finden Sie hier: http://www.wohnen-im-eigentum.de/110614_schornsteinfeger