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Am 1. Januar 2013 ist es so weit: freie Schornsteinfegerwahl. Dann kann jeder Hauseigentümer und jede Eigentümergemeinschaft (WEG) selbst entscheiden, wer den Auftrag für die Arbeiten bekommt. Manche Schornsteinfeger versuchen, ihre Kunden jetzt zur Unterschrift unter langfristige Verträge zu bewegen. wohnen im eigentum rät zur Zurückhaltung.
Für die Kunden bietet die neue Wahlfreiheit die Chance, das nach Preis und Service günstigste Angebot auszuwählen. Deshalb sollten vor jeder vertraglichen Bindung zumindest Vergleichsangebote eingeholt werden, die klare Aussagen zu den Preisen bieten. Völlig inakzeptabel: Uns erreichte die Anfrage eines Hausbesitzers, dem sein bisheriger Schornsteinfeger ein Formblatt zur Beauftragung für Arbeiten ab 2013 schickte. Der Hausbesitzer sollte es unterschreiben, obwohl in dem Papier zum Preis nur stand: „Auf der Basis der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Rechtslage". Ein Freibrief zur Selbstbedienung durch den Schornsteinfeger.
Im Übrigen ist eine langfristige vertragliche Bindung derzeit kaum sinnvoll, damit vergibt der Kunde die Chance, von sinkenden Schornsteinfegerpreisen zu profitieren. Allerdings: Wie sich die Preise tatsächlich entwickeln, bleibt abzuwarten.
Auch wenn die Wahl des Schornsteinfegers frei wird, die Pflicht zur Überwachung und Reinigung von Kaminen und Feuerungsstätten bleibt, nur müssen Hauseigentümer und WEGs ab 2013 selbst dafür sorgen. Wie oft sie den Schornsteinfeger rufen müssen, sagt der Feuerstättenbescheid, den der „bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger“ nach Besichtigung der Anlage ausstellt.
Einzelheiten zu den ab 2013 geltenden Regeln hier: http://www.wohnen-im-eigentum.de/110614_schornsteinfeger
(Stand 22.11.2012)