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wohnen im eigentum empfiehlt, dem Insolvenzrisiko bereits im Bauvertrag vorzubeugen

18.06.2009

Wenn – wie jüngst der große Fertighaushersteller Kampa – ein Bauunternehmen Insolvenz anmeldet, bedeutet das für private Baukunden nicht nur viel Ärger. Die Folgen sind gravierend. Sie reichen vom Baustillstand bis zum Verlust von bereits geleisteten Zahlungen und Gewährleistungsansprüchen für Baumängel. Laut Experten entsteht privaten Baukunden bei einer Pleite ein Schaden von durchschnittlich 20.000 bis 25.000 Euro. Da dieses Risiko immer besteht, sollten Baukunden bereits bei der Vertragsgestaltung ausreichende Sicherheitsleistungen vereinbaren – so die Empfehlung des Verbraucherschutzvereins wohnen im eigentum e.V.

„Die Insolvenzschäden lassen sich zu mindestens reduzieren, wenn im Bauvertrag die richtigen Klauseln aufgenommen werden.“ darauf weist Gabriele Heinrich, Geschäftsführerin des Verbraucherschutzvereins wohnen im eigentum e.V., hin. Eine wichtige Regel ist etwa, darauf zu achten, dass Zahlungen nur nach Baufortschritt geleistet werden und der Bauherr nicht in Vorleistung geht. Denn bei einer Insolvenz wären diese Überzahlungen verloren.

Unerlässlich ist es zudem, Geld für die Fertigstellung des Baus zurückzuhalten. Zwar haben private Bauherren seit Anfang des Jahres einen gesetzlichen Anspruch auf Hinterlegung einer Sicherheit in Höhe von fünf Prozent der Vertragssumme, um die bis dahin aufgetretenen Mängel und die immer teuer werdende Fertigstellung abzudecken. Doch dieser Betrag reicht häufig nicht aus. Heinrich: „Wir empfehlen grundsätzlich, einen Rückbehalt oder eine Bürgschaft in Höhe von zehn Prozent auszuhandeln.“

Weiteren Schutz bietet – nach der Fertigstellung – einSicherheitseinbehalt für die spätere Mängelbeseitigung von 3-5% der Bausumme. Denn dieser bewahrt vor finanziellem Schaden, wenn nach der Abnahme des Baus während der Gewährleistungsfrist von üblicherweise fünf Jahren Schäden auftreten und hilft auch noch dann, wenn das Bauunternehmen zwischenzeitlich insolvent wurde.

Für Bauherren ist es zudem von großer Bedeutung, von Anfang an richtig zu reagieren, wenn sich die Insolvenz der Baufirma abzeichnet. Diese kündigt sich oft schon einige Zeit im Voraus an, zum Beispiel durch Verzögerungen auf der Baustelle, wenn Subunternehmer die Arbeit niederlegen, häufig wechseln, „schlampig“ arbeiten oder wenn das Unternehmen außer Plan Vorauszahlungen verlangt. In dieser Phase sollten Bauherren niemals solche Zahlungen leisten – auch nicht an die Subunternehmen -, auch wenn sie dazu aufgefordert werden.

Ist der Insolvenzantrag des Bauunternehmens schließlich gestellt, ist es für Bauherren entscheidend, den Vertrag zu kündigen, um das Haus mit anderen Firmen fertig stellen zu können. Dieser Schritt sollte aber nicht ohne vorherige rechtliche Beratung erfolgen.
„Den Ärger und die schlaflosen Nächte kann man sich so nicht ersparen, wohl aber den finanziellen Schaden reduzieren.“ resümiert Heinrich.

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