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Fachwissen erforderlich, Neutralität geboten / Wohnen im Eigentum unterstützt WEGs bei der Selbst-Verwaltung

 

25.03.2015. Es geht auch ohne! Viele kleine Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) überlegen, ob sie auf einen professionellen Verwalter verzichten und ihre WEG selbst verwalten sollen. Einige haben schlechte Erfahrungen mit einem Verwalter gemacht, andere finden keinen geeigneten professionellen Verwalter, möchten Kosten sparen oder einfach ihre Angelegenheiten selbst regeln.

 

„Gerade für kleine WEGs kann die Eigenverwaltung eine Alternative sein“, weiß Gabriele Heinrich vom Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE). Rechtlich ist das möglich. „Das Wohnungseigentumsgesetz geht sogar von der Selbstverwaltung durch die Wohnungseigentümer aus. Nach § 21 Wohnungseigentumsgesetz (WEGesetz) steht die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums den Wohnungseigentümern gemeinschaftlich zu“, erklärt die WiE-Geschäftsführerin und fügt hinzu: „Erst wenn ein Eigentümer verlangt, dass ein Verwalter eingesetzt wird, muss die Wohnungseigentümergemeinschaft einen Verwalter bestellen.

 

Doch nicht jede WEG eignet sich für die Selbstverwaltung. Die besten Voraussetzungen haben kleine Eigentümergemeinschaften mit bis zu zehn Eigentümern, die ihre Wohnungen weitgehend selbst bewohnen. Sind Wohnungen mehrheitlich vermietet, kann es wegen der unterschiedlichen Interessenslagen von selbstnutzenden und vermietenden Eigentümern sowie Mietern Probleme geben. Und auch wenn größere Sanierungsarbeiten anstehen oder wenn es bereits Konflikte zwischen einzelnen Eigentümern gibt, sind dies keine guten Voraussetzungen für den Start in die Selbstverwaltung.

 

Die Selbstverwaltung hat Vorteile: So engagieren sich ehrenamtliche Verwalter oft mehr, weil es ums eigene Eigentum geht. Sie kennen ihr Objekt und die (Mit-)Eigentümer genau; Informationen können schneller ausgetauscht, Entscheidungen schneller getroffen und notwendige Maßnahmen zügiger umgesetzt werden. Außerdem spart die Eigentümergemeinschaft die Kosten für einen professionellen Verwalter. Doch es gibt auch Nachteile: „Eigentümer-Verwalter haben oft keine entsprechende Vorbildung, sie müssen sich also einarbeiten – und sie müssen neutral agieren und aufpassen, dass sie nicht in Interessenkonflikte unter den Miteigentümern geraten“, erläutert Gabriele Heinrich. Auch dürfen sie nicht ihr „eigenes Süppchen kochen“, sprich eigene Interessen auf Kosten der anderen durchsetzen wollen, so Heinrich.

 

Damit die Selbstverwaltung funktioniert, sollte mindestens ein Eigentümer über Grundkenntnisse zu Verwaltungsfragen und zum Wohnungseigentumsrecht verfügen – oder bereit sein, sich in diese Themen einzuarbeiten. Denn wer die Verwaltung der WEG ehrenamtlich übernimmt, hat dieselben Pflichten und trägt dasselbe Haftungsrisiko wie ein professioneller, gewerblich tätiger Verwalter. Er muss beispielsweise wissen, was beim Erstellen der Jahresabrechnung und bei der Einberufung der Eigentümerversammlung beachtet werden muss.

 

Wohnen im Eigentum unterstützt Eigentümer, die die Verwaltung ihrer WEG selbst übernehmen möchten. So informiert eine Checkliste auf der Website des Verbands über die Vor- und Nachteile der Selbstverwaltung. Außerdem können interessierte Wohnungseigentümer testen, ob die Selbstverwaltung für ihre WEG infrage kommt. Test, Checkliste und weitere Informationen

 

Ansprechpartnerin für die Presse
Eva Walitzek
Pressereferentin
Wohnen im Eigentum e. V.
Tel. 05139 / 893220
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