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02.05.2009

Seit diesem Jahr gibt es noch mehr Geld vom Finanzamt für Handwerker und andere Helfer im Haushalt. Doch häufig nutzen Haus- und Wohnungseigentümer den Steuerbonus nicht richtig.

Häufigstes Missverständnis ist wohl die Höhe der möglichen Abzüge. Begünstigt sind 20 Prozent von maximal 6.000 Euro für Lohn, Fahrt- und Maschinenkosten von Handwerkern. Das heißt, das Finanzamt zieht maximal 1.200 Euro von der Steuerschuld ab. Materialkosten sind nicht abzugsfähig. Deshalb muss die Rechnung Lohn- und Materialkosten getrennt auflisten!

Für alle anderen Arbeiten im Haushalt, zum Beispiel putzen, gärtnern oder Schnee schieben sind sogar bis zu 4.000 Euro Steuerabzug möglich. Außerdem können 20 Prozent der Kosten für Hilfen, die als Minijobber im Haushalt arbeiten, vom Finanzamt zurückbekommen.

Wichtig ist aber, dass die Rechnungen nicht bar beglichen, sondern aufs Konto überwiesen werden.

Unklarheit besteht häufig auch über die Frage, für welche Arbeiten es welchen Steuerabzug gibt. Was viele beispielsweise nicht wissen: Als Handwerkerkosten begünstigt ist nur das, was ersetzt, ausgetauscht, repariert oder gewartet wird. Was neu entsteht, etwa ein zu neuem Wohnraum ausgebautes Dachgeschoss, bleibt ausgeschlossen. Ausgenommen sind auch Arbeiten, die im Rahmen des KfW-Programms "Wohnraum sanieren" gefördert werden. 

Detaillierte Listen mit allen Arbeiten, die begünstigt sind, können Mitglieder von wohnen im eigentum hier kostenlos downloaden.

 

 Mit Haushaltsausgaben Steuern sparen