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16.5.2015. Auf Einladung der Friedrich-Ebert-Stiftung informierte Gabriele Heinrich, Geschäftsführerin von Wohnen im Eigentum e.V., Ende April eine ukrainische Delegation aus Vertretern der Wohnungswirtschaft, des Wohnungs(bau)ministeriums und Wissenschaftlern über die Organisations- und Entscheidungsstrukturen im Wohnungseigentum in Deutschland, die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums, über gelebte Praxis und über die Probleme in den WEGs – aus der Sicht der Wohnungseigentümer.

Anlass des Besuchs sind Reformbestrebungen in der Ukraine zur Verbesserung der Wohnsituation. In der Ukraine wurde – wie in wohl allen osteuropäischen und vorderasiatischen Staaten nach Auflösung der Sowjetunion – die überwiegende Mehrheit der Wohngebäude der Nachkriegszeit privatisiert. Insbesondere die Wohnungen in den Plattenbauten, bis dato staatliches Eigentum, wurden an die Mieter verkauft. Allerdings veräußerte der ukrainische Staat lediglich die Wohnungen, also das Sondereigentum. Das Gemeinschaftseigentum blieb in staatlicher Hand, die Verwaltung erfolgte weiterhin durch staatliche Unternehmen.

Die Wohngebäude befinden sich heute in einem sehr schlechten baulichen wie technischen Zustand. Die Gründe für den enormen Sanierungsstau sind vielfältig: ineffiziente Wohnungsverwaltungen, fehlende finanzielle Mittel, fehlendes Wissen und Engagement der Wohnungseigentümer und der Verwaltungen, fehlende politische Unterstützung und mehr.

Mit Hilfe eines EU-geförderten Projektes sollen nun staatliche Wohnungsreformen angestoßen, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) gegründet oder gestärkt, private WEG-Verwaltungen aufgebaut und geschult werden. Mittel- bis langfristiges Ziel ist die Schaffung effizienter WEG-Verwaltungen sowie die Sanierung des Wohnungsbestandes, organisiert und finanziert durch die Wohnungseigentümer. Projektkoordinator in Deutschland ist die Initiative Wohnungswirtschaft Osteuropa e.V.

Die Delegierten begrüßten es, mit der Vertreterin einer Wohnungseigentümer- und Verbraucherschutzorganisation ins Gespräch zu kommen, die ihnen die sehr spezielle Sachlage der Wohnungseigentümer/innen vermittelte und auch auf schwierige Konstellationen im Wohnungseigentum hinwies, hatten sie doch bisher hauptsächlich Kontakt zur Wohnungswirtschaft gehabt. Einig waren sich die Beteiligten, dass es eines der Ziele bei allen Reformbemühungen in der Ukraine sein sollte, bei den Wohnungseigentümern/innen ein Verantwortungsbewusstsein für das Gemeinschaftseigentum und die gemeinschaftliche Verwaltung zu schaffen. Dafür ist es – so WiE-Geschäftsführerin Heinrich – erforderlich, klare Strukturen aufzubauen, Kenntnisse über die Rechte und Pflichten der einzelnen Miteigentümer sowie der Gemeinschaft zu vermitteln, Beratungen für die vielfältigen Praxisprobleme anzubieten, Fördermöglichkeiten als Anreiz bereitzustellen sowie die Erkenntnis zu vermitteln: „Wir sind die Eigentümer.“