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Die Politik versucht in manchen Bundesländern, KfW-Förderkredite zur energetischen Sanierung für die Eigentümergemeinschaften – und nicht nur die einzelnen Eigentümer – zu ermöglichen. Auf der anderen Seite sagt jetzt das Oberlandesgericht Hamm, dass eine Eigentümergemeinschaft kein Darlehen aufnehmen darf, sondern nur der einzelne Eigentümer (I 15 Wx 251/11). Damit sitzen die Eigentümer zwischen den Stühlen, die Frage ist, was sie tun können.
Das Gericht sagt, die Sanierungsfinanzierung müsse über Sonderumlagen geregelt werden. Eine Kreditfinanzierung widerspreche ordnungsgemäßer Verwaltung und sei somit anfechtbar. Hinter der Entscheidung steht auch die Überlegung, dass Eigentümer davor geschützt werden sollen, bei einem Gemeinschaftskredit für zahlungsunfähige Miteigentümer in Haftung genommen zu werden. Ob andere Gerichte ebenso urteilen, lässt sich nicht sicher sagen, besonders bei Förderurteilen sind andere Entscheidungen nicht auszuschließen.
Es bleibt aber einen Unsicherheit. Deswegen und weil das Haftungsrisiko tatsächlich ein wichtiges Argument gegen Gemeinschaftskredite ist, rät wohnen im eigentum stattdessen zu einem Modell, wie es die Investitionsbank Schleswig-Holstein bietet: Da nehmen die einzelnen Eigentümer – soweit sie wollen – Förderdarlehen auf. Die Bank fasst die Kreditabwicklung zusammen und sammelt die Anträge ein – eine Erleichterung für Eigentümer und Verwalter, die sich die Banken auch honorieren lassen. wohnen im eigentum rät, eine Bank zu suchen, die nach diesem Modell arbeitet.
Das Problem: Diese Lösung steht nicht flächendeckend zur Verfügung.