Bundesrat berät VSBG am 10.7.2015 / öffentliche Anhörung am 30.9.2015 /  WiE tritt für Wohnungseigentümer-Interessen ein / Aktion „Genug geklagt!“ läuft weiter

09.07.2015. Bundestag und Bundesrat haben es nicht geschafft, das neue Verbraucher-Streitbeilegungsgesetz (VSBG) noch vor der Sommerpause zu verabschieden. Die entsprechende EU-Richtlinie sollte bis zum 9. Juli in deutsches Recht umgesetzt werden. Doch der Gesetzgeber braucht mehr Zeit für eine praktikable Regelung, um die für Verbraucher weitgehend kostenfreie Schlichtung von Konflikten mit Unternehmen einzuführen.

So wird der Bundesrat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause am 10. Juli Bedenken gegen die Finanzierung der allgemeinen Schlichtungsstellen durch die Bundesländer anmelden. Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Bundestags hat für den 30. September eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf angesetzt, um offene Fragen zu klären und Baustellen zu beseitigen.

Offene Baustelle: Schlichtungsverfahren für Wohnungseigentümer

Bereits seit Monaten macht der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum e.V. (WiE) darauf aufmerksam, dass der Gesetzgeber die Besitzer von 9 Millionen Eigentumswohnungen zu wenig im Blick hat. Mit Hilfe einer Streitschlichtung ließe sich die Zahl von jährlich 30.000 kostenintensiven Gerichtsverfahren in Wohnungseigentumssachen um schätzungsweise 30 %  reduzieren. Doch bleibt das VSBG wie es ist, wird dieses Ziel verfehlt.

Das Problem: Im Gesetzentwurf wird davon ausgegangen, dass Konflikte aus einem Verbrauchervertrag stets einen Verbraucher und ein Unternehmen betreffen. Das ist im Bereich des Wohnungseigentums zu kurz gegriffen. Verbraucher sind sowohl die einzelnen Wohnungseigentümer als auch die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Verbraucherverträge mit Verwaltungen und anderen Unternehmen schließt regelmäßig die WEG, wenngleich die einzelnen Eigentümer daraus verpflichtet und finanziell belastet werden. Nach dem  Gesetzentwurf würde die Schlichtung bei manchen Konflikten aus solchen Verträgen greifen, bei anderen jedoch aus formalen Gründen nicht.

„Die Wohnungseigentümer werden so oder so zu den Schlichtungsstellen kommen", weiß Gabriele Heinrich, Geschäftsführerin von WiE. „Also sollte man das VSBG von Anfang an so verfassen, dass es für alle Streitigkeiten zwischen ihnen und Unternehmen gilt.“  Daher fordert WiE Ergänzungen im VSBG:

  • eine Änderung im Wohnungseigentumsgesetz, damit der Klageweg auch dann offen bleibt, wenn eine Schlichtung vorgeschaltet wird, sowie
  • Fachkompetenz für Wohnungseigentumsstreitigkeiten in den Universalschlichtungsstellen  oder die Förderung einer privaten, verbandlich organisierter Fachschlichtungsstelle, wie es sie etwa schon im Versicherungs- und Bankwesen gibt.

WiE-Unterschriften-Aktion läuft bis zum 30. September

Um den Forderungen weiteres Gehör zu verschaffen und die Rückendeckung durch Wohnungseigentümer zu demonstrieren, ruft WiE zur Unterschriften-Aktion „Genug geklagt!“ auf. Diese soll bis zum 30. September laufen, dem Tag der öffentlichen Anhörung zum VSBG. Denn noch kann der Gesetzgeber die Chance ergreifen, mit einer klugen Regelung im VSBG die Schwächen des Wohnungseigentumsgesetzes ein Stück weit auszugleichen und den Wohnungseigentümern das ihnen zustehende Verbraucherrecht zu verschaffen.

Weitere Informationen zum VSBG, zur WiE-Stellungnahme und der Aktion „Genug geklagt!“ sind nachzulesen unter www.wohnen-im-eigentum.de. Dort stehen auch Listen zum Download bereit, um die Aktion der Verbraucherschützer mit weiteren Unterschriften zu unterstützen.