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1.4.2019. Sie wohnen in Hamburg und möchten Ihre Wohnung/Ihr Haus an Feriengäste untervermieten? Achtung: Hamburg geht weiter gegen die Zweckentfremdung privater Wohnungen vor und hat zum 1. April eine Online-Registrierungspflicht eingeführt. Wer seine Unterkunft über Internetportale wie Airbnb anbietet, benötigt hierfür jetzt eine sogenannte Wohnraumschutznummer. Auch die Portale sind verpflichtet, nur noch Angebote mit einer Wohnraumschutznummer zu veröffentlichen. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 500.000 Euro. Zudem ist so gesichert, dass das Finanzamt von den Mieteinnahmen erfährt.

Mit der neuen Regelung will die Stadt den angespannten Wohnungsmarkt entlasten. Es wurden auch weitere Bestimmungen für die Kurzzeit-Vermietung verschärft: Die Zeitspanne, in der Sie in Hamburg Feriengästen eine privat genutzte Wohnung komplett zur Verfügung stellen dürfen, ist im Rahmen der Novelle des Hamburgischen Wohnraumschutzgesetzes auf acht Wochen im Kalenderjahr verkürzt worden. Nur ein Teil der Wohnung, der weniger als die Hälfte der Wohnfläche ausmachen muss, darf ständig angeboten werden. In jedem Fall unverzichtbar: Sie müssen einen Belegungskalender führen.

Mit der Registrierung und der Vergabe der Wohnraumschutznummer werden die Daten des Vermieters an die Steuerbehörden übermittelt. Rechnen Sie also damit, dass Ihre Pflicht zur Zahlung von Steuern auf die Mieteinnahmen künftig tatsächlich überprüft wird.  

Nicht nur Hamburg, auch andere deutsche Großstädte gehen gegen die Zweckentfremdung von Wohnungen vor. Wer in Berlin seine Wohnung oder ein Zimmer an Gäste vermietet, muss sich bereits seit Mai 2018 registrieren.

Nähere Informationen zu den Regelungen in Hamburg

Weitere Informationen zum Thema Kurzzeit-Vermietung hat Wohnen im Eigentum hier für Sie zusammengestellt. Dort finden Sie u.a. eine Übersicht über die Regelungen in den verschiedenen Bundesländern und die Informationen zur Versteuerung.