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Ein Wohnungsverwalter macht sich schadensersatzpflichtig, wenn die die Eigentümer nicht darüber  informiert, dass es für eine von ihnen geplante Maßnahme Fördermittel gibt. Das hat das Landgericht Mönchengladbach im Fall der Umstellung einer Heizungsanlage auf Gas entschieden (5 T 51/06). Trotzdem können Eigentümer sich jetzt nicht entspannt zurücklehnen, und die komplette Verantwortung auf den Verwalter abschieben.
Zum Einen hat das Gericht nämlich gesagt, dass auch die Eigentümer sich um Fördermöglichkeiten kümmern müssen, deshalb muss der Verwalter nur die Hälfte der entgangenen Fördermittel ersetzen, auf dem Rest des Schadens bleiben die Eigentümer sitzen. Zum anderen ist nicht sicher, dass ein anderes Gericht genauso entscheiden würde, denn es gab in juristischen Fachkreisen auch Kritik an dem Urteil.
Interessant an der Entscheidung ist außerdem, dass der Verwalter trotz Entlastung hinsichtlich der Jahresabrechnung verurteilt wurde. Begründung: Die Entlastung habe sich nur auf die bei der Beschlussfassung bekannten oder bei zumutbarer Sorgfalt erkennbaren Punkte bezogen.