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18.05.2015. Eigentlich könnte Robert Vorwallner mit dem Urteil des  Berufungsgerichts Dresden zufrieden sein. Es gab dem Münchner recht, der eine Wohnung in Leipzig besitzt. Nachdem mehrere Versuche gescheitert waren, den Verwalter der WEG mit 350 Einzeleigentümern abzuwählen, focht das Mitglied von Wohnen im Eigentum e.V. die Bestellung vor dem Amtsgericht Leipzig an und bekam nach der vom Verwalter einlegten Berufung recht. Mehr noch. Das Gericht bescheinigte dem Verwalter überdies „grobes Verschulden“.

„Trotz gravierender Abrechnungsmängel und erheblicher Defizite in der Bauverwaltung wurde der Verwalter mehrmals wiedergewählt – vor allem mithilfe vieler Stimmrechtsvollmachten, die Wohnungseigentümer ihm ausgestellt hatten“, berichtet Robert Vorwallner.

Wohnen im Eigentum e.V. warnt seit Jahren vor Blankovollmachten für den Verwalter. Denn sie können zum Missbrauch verleiten. „Es gibt Verwalter, die damit die von ihnen selbst erstellte Jahresabrechnung absegnen,sich selbst entlasten, ihre eigene Wiederbestellung beschließen, ihren Vertrag verlängern oder Sonderumlagen beschließen, die andere zahlen müssen“, erklärt WiE-Geschäftsführerin Gabriele Heinrich. „Oft kommen auf diese Weise dann Beschlüsse zustande, die negative Folgen für einzelne Eigentümer und die ganze Eigentümergemeinschaft haben. Deshalb muss auch der Gesetzgeber aktiv werden – und dies unterbinden.“

Das fordert auch Robert Vorwallner. „Das Wohnungseigentumsgesetz muss geändert werden. Es setzt zu sehr auf starke Verwalter und räumt den Wohnungseigentümern zu wenige Rechte ein.“ So muss seiner Ansicht nach durch eine Gesetzesänderung verhindert werden, dass der Verwalter sich mit Vollmachtstimmen selbst wählt und Abrechnungen genehmigt. Außerdem sollte es mehr Möglichkeiten geben, schlechte Verwalter abzuwählen. Wie schwer dies vor allem in größeren WEGs ist, weiß er aus Erfahrung.

„Die interessierten Eigentümer erreichen wir mit unseren Argumenten; die meisten von ihnen konnten wir für die Abwahl gewinnen“, stellt der engagierte Wohnungseigentümer fest. „Doch bei den vielen übrigen gelingt es dem Verwalter immer wieder, Ängste zu schüren – zum Beispiel vor Abrechnungsproblemen mit den Mietern. Aus Furcht vor einem Wechsel wählen sie dann oft den alten Verwalter wieder.“

Wohnungseigentümer, die mit der Wiederwahl oder mit der Arbeit des Verwalters nicht einverstanden sind, können nicht gegen die Verwaltung vorgehen, die die Probleme verschuldet. Sie müssen ihre eigene WEG verklagen. „Auch das muss sich ändern“, fordert Robert Vorwallner.

Den Großteil der Verfahrenskosten muss - so das Urteil - der Verwalter tragen. Doch Robert Vorwallner will auch die verdeckten Kosten aus den vergangenen Jahren vom Verwalter einfordern. "Wir haben den Verwalter ordnungsgemäß bezahlt. Aber das Gericht hat bestätigt, dass er seine Leistung nicht sachgerecht und zuverlässig erbracht hat - und dass die erteilten Entlastungen keinen Bestand haben", sagt er. In der nächsten Eigentümerversammlung im Juni will er einen entsprechenden Antrag stellen. Er hofft, dass es ihm mit dem Richterspruch „grobes Verschulden“ gelingt, die meisten Miteigentümer zu überzeugen.

Was Wohnen im Eigentum zum Thema Vollmachten rät, können Mitglieder des Vereins nach dem Einloggen nachlesen. Außerdem können Sie eine Mustervollmacht herunterladen.