27.01.2011 | In der Regel ist die Eigentümergemeinschaft dankbar für das Engagement der Verwaltungsbeiräte. In Einzelfällen kann der Einsatz für sie allerdings auch teuer werden. Denn obwohl sie ehrenamtlich tätig sind und kein oder nur ein geringes Entgelt erhalten, müssen sie bei Fehlern möglicherweise haften und Schadenersatz leisten. 

„Schadenersatz droht grundsätzlich dann, wenn Verwaltungsbeiräte im Rahmen ihrer Tätigkeit schuldhaft Fehler begehen und der Eigentümergemeinschaft dadurch Schaden entsteht“, erklärt Sandra Weeger-Elsner, Rechtsreferentin des Verbraucherschutzvereinswohnen im eigentum. Schuldhaft ist ein Verhalten, wenn es „vorsätzlich“, „grob fahrlässig“ oder auch nur „leicht fahrlässig“ ist.

Jedes Verwaltungsbeiratsmitglied haftet persönlich für sein eigenes Verschulden, und zwar mit seinem gesamten Vermögen. Verwaltungsbeiräte sollten daher im eigenen Interesse die übernommenen Aufgaben sorgfältig erledigen. Außerdem können sie die Haftung begrenzen, indem sie ihre Tätigkeit auf die in § 29 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) vorgegebenen Aufgaben beschränken. Übernehmen sie zusätzliche Aufgaben, sollten sie auf konkreten Vereinbarungen und Beschlüssen bestehen – und sich ermächtigen lassen, auf Kosten der Gemeinschaft Fachleute zu Rate zu ziehen.

„Übernehmen Sie ohne Ermächtigung keine Aufgaben, die eigentlich in das Gebiet des Verwalters fallen, z.B. die Überwachung von Sanierungsarbeiten“, rät Sandra Weeger-Elsner.  
Aufgaben wie das Aushandeln eines Verwaltervertrages oder die Verfügungsbefugnis über Konten der Gemeinschaft sind besonders haftungsträchtig. Die Eigentümergemeinschaft sollte deshalb auch beschließen, die Beiratsmitglieder von der Haftung freizustellen. Dazu muss eine Haftungsfreistellungsvereinbarung getroffen werden, und zwar bevor der Verwaltungsbeirat tätig wird. Ein Freibrief für Verwaltungsbeiräte ist der Haftungsausschluss nicht. Denn er gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Der Abschluss einer Vermögensschadenshaftpflichtversicherung kann das Haftungsrisiko der Beiratsmitglieder abmildern. Mitunter ist die Beiratstätigkeit durch bestehende Versicherungen, z. B. die Privathaftpflicht abgesichert ist. Nachfragen lohnt. Verschiedene Versicherungsunternehmen bieten spezielle Versicherungen für Verwaltungsbeiräte an. Mitglieder von wohnen im eigentum können eine Versicherung zu Sonderkonditionen abschließen. 

Antworten auf viele Fragen rund um das Thema Haftung  und Haftungsbegrenzung geben die Infoblätter „Kein Geld, viel Risiko?“  und  Verwaltungsbeirat – aber sicher! Sie wurden im Rahmen des vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz geförderten Projekts zur „Vernetzung von Verwaltungsbeiräten“ erstellt und können kostenlos von der Website des Vereins www.wohnen-im-eigentum.de > Eigentumswohnung > Verwaltungsbeiräte > Infoblätter herunter geladen werden. Dort finden Sie auch weitere Informationen zu den regionalen Treffen des Projekts und dem geplanten Online-Forum.

Kontakt:
Eva Günther
Leiterin des Projekts „Vernetzung von Verwaltungsbeiräten“
wohnen im eigentum e.V.
Tel. 0228 / 721 58 61 und mobil unter 0171 – 724 79 59