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24.07.2011

KfW-Programme stehen allen Haus- und Wohnungseigentümern zur Verfügung. Doch Wohnungseigentümer nutzen die staatlichen Förderungen bislang nur selten.

Kein Wunder: In der Regel ermittelt der Verwalter im Vorfeld die Sanierungskosten – und schlägt die  Finanzierungsmöglichkeiten und -alternativen vor. Daher sollten den Verwaltungen auch die Mittel und Wege zur KfW-Förderung bekannt sein. Doch nach einer aktuellen Befragung des Dachverbandes Deutscher Immobilienverwalter e.V. (DDIV) kennen sich 60 Prozent der deutschen Immobilienverwalter, die an der Befragung teilgenommen haben, mit KfW-Förderprogrammen eher schlecht oder gar nicht aus. 
60 Prozent der befragten Verwalter halten das Antragsverfahren für zu aufwändig. Für mehr als die Hälfte der Umfrageteilnehmer steht, so der DDIV, die Suche nach Produktinformationen in keinem zeitlichen Verhältnis zum Nutzen; ein Drittel gibt Probleme mit der Hausbank als Hindernis für einen Förderungskreditantrag an. 
„Verlangen Sie von Ihrem Verwalter, dass er die KfW-Förderprogramme und die Antragsverfahren kennt, wenn Sie energetische Modernisierungen planen“, rät Gabriele Heinrich, Geschäftsführerin von wohnen im eigentum. Hinnehmen sollten Eigentümer die Unwissenheit der Verwalter und ihr mangelndes Engagement bei der Suche nach günstigen Finanzierungsmöglichkeiten vor allem dann nicht, wenn sich die Verwalter/innen aufwändige Sanierungen zusätzlich honorieren lassen. Dies tun nach einer Studie des BSI (siehe Beitrag im Juni-Rundbrief) mehr als 90 % der Verwalter.
Dass es für Wohnungseigentümer und Eigentümergemeinschaften aufwändig ist, KfW-Kredite oder –Zuschüsse zu beantragen, räumt Gabriele Heinrich ein. Derzeit gibt es drei Wege 
1. Jeder Wohnungseigentümer stellt bei (s)einer Hausbank selbst den Förderantrag. Dies ist in größeren WEGs zeitgleich kaum möglich; außerdem lehnen die Hausbanken bei kleineren Beträgen eine Bearbeitung aufgrund des großen Aufwandes oft ab.
2. Die Eigentümergemeinschaft stellt als Verband einen Kreditantrag. Für Wohnungseigentümer kann dies wegen der internen Haftung problematisch sein; viele Banken lehnen eine Bearbeitung aus angeblichen Haftungsgründen ab. 
3. Alle interessierten Wohnungseigentümer stellen Anträge, die gebündelt von einer Bank bearbeitet werden. Bislang führt nur die IB Schleswig-Holstein dieses Verfahren durch, weitere Landesbanken zeigten sich „interessiert“.

Der dritte Weg zur unkomplizierten, praktikablen und risikolosen Antragstellung muss allen Wohnungseigentümern offen stehen, fordert wohnen im eigentum. „Die Landesbanken sollen entsprechende Förderprogramme ausrichten. Noch besser wäre ein spezielles KfW-Förderprogramm für Wohnungseigentümer und Informationskampagnen für diese Zielgruppe – und für die Verwalter“, so Geschäftsführerin Gabriele Heinrich.