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Betriebskostenabrechnungen sind oft nur schwer verständlich und nachvollziehbar

11.08.2009

Angesichts gestiegener Energiepreise wird die Neben- bzw. Betriebskostenabrechnung immer wichtiger. Betroffene achten mehr denn je darauf, was sie bezahlen sollen und ob die Forderung auch plausibel und berechtigt ist.

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs ist die Forderung an Verwalter von Wohnungseigentum ergangen, sich möglichst verständlich auszudrücken. Die Rechnungen sollten danach frei sein von Zahlenkolonnen; ebenso sollten unbekannte Abkürzungen vermieden werden. Im Fall zwischen einem Wohnungseigentümer und Verwalter waren sich beide Parteien über Jahre hinweg uneins über die formale Korrektheit der Abrechnungen. Daraufhin wurden die Nebenkosten durch einen Anwalt des Verwalters gegenüber dem Eigentümer ausführlich erläutert. Im Folgejahr wurde die Abrechnung allerdings wieder nach eben dem kritisierten Schema erstellt und traf auf erneute Unzufriedenheit durch den Wohnungseigentümer.

Der Bundesgerichtshof stellte in seinem Urteil (AZ VIII ZR 295/07) von November 2008 fest, dass die erste Abrechnung tatsächlich gewisse formale Mängel aufweise. Außerdem sei das anwaltliche Schreiben nicht fristgerecht zugestellt worden. Diese Gründe würden daher für den Verwalter ein Recht auf Nachzahlung ausschließen. Für die Abrechnung im Folgejahr gelte aber: Die im Vorjahr zu Recht kritisierte Abrechnung sei durch das Anwaltsschreiben soweit ausreichend erläutert worden, dass eine Begleichung der aktuellen Betriebskosten nicht verweigert werden könne.

Quelle: LBS-Infodienst, Berlin