Sonderwünsche beim Bau der Eigentumswohnung können teuer werden / Aufteilungsplan und Teilungserklärung beachten

Bonn, 23.10.2014 Eine Fußbodenheizung statt normalen Heizkörpern, ein großer Raum statt mehrere kleine oder Fenster, die bis zum Boden reichen. Die Aussicht, die sich noch in Planung befindliche, neue Eigentumswohnung nach eigenen Vorstellungen zu gestalten, ist verlockend. Doch wer Maßnahmen plant, die in das Gemeinschaftseigentum eingreifen, sollte sich vorab genau über seine Rechte zur Umgestaltung informieren, rät Sandra Weeger-Elsner, Rechtsberaterin beim Verbraucherschutzverband wohnen im eigentum. Entspricht die Veränderung nicht dem Aufteilungsplan, kann die Eigentümergemeinschaft vom Wohnungseigentümer die Beseitigung verlangen. So entschied das Landgericht Dessau-Roßlau (Az. 5 S 237/13, Urteil vom 22.05.14).

Ein Bauträger hatte beim Bau einer Wohnungseigentumsanlage – abweichend vom Aufteilungsplan – eine Fußbodenheizung in eine Eigentumswohnung eingebaut. Die Eigentümergemeinschaft verlangte vom Wohnungseigentümer die Entfernung der installierten Fußbodenheizung – und bekam Recht. Denn eine Fußbodenheizung war in der Teilungserklärung nicht vorgesehen. Die Rechtsgrundlage lautet: Nach § 21 Abs. 4 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) kann jeder Wohnungseigentümer verlangen, dass der Zustand des Gebäudes der Teilungserklärung sowie den Vereinbarungen und Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft entspricht.

So manches in der eigenen Wohnung gehört zum Gemeinschaftseigentum, beispielsweise Außenfenster, tragende Wände, Balkonbrüstungen und die unter dem oberen Bodenbelag liegenden Bodenschichten. „Wenn man Sonderwünsche hat, sollte man vorher abklären, ob sie das Gemeinschaftseigentum betreffen und ob die Teilungserklärung und der Aufteilungsplan die Veränderung erlauben. Ist das nicht der Fall, können die Miteigentümer sogar noch Jahre später verlangen, dass man den ursprünglich vorgesehenen Zustand wieder herstellt. Einfach ‚drauflos bauen‘ kann im Einzelfall also teuer werden“, warnt Sandra Weeger-Elsner. Das Gleiche gilt natürlich auch, wenn in bestehenden Wohnanlagen bauliche Veränderungen ohne Zustimmung der Eigentümergemeinschaft vorgenommen werden.

Wer unsicher ist, was erlaubt ist und was nicht, muss sich also informieren. Viele Informationen zu baulichen Veränderungen, Sonder- und Gemeinschaftseigentum enthält der "Modernisierungsknigge für Wohnungseigentümer". Der Ratgeber kann für 12,50 Euro inkl. Versandkosten im Shop, siehe Ratgeber, unter www.wohnen-im-eigentum.de bestellt werden.
Wer unsicher ist, kann auch die Rechts- oder Bauberatung von wohnen im eigentum nutzen. Diese ist für Mitglieder kostenlos.

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Eva Walitzek, Pressereferentin
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