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wohnen im eigentum ruft Wohnungseigentümer auf, sich zu positionieren

29.05.2009

wohnen im eigentum arbeitet derzeit an einem Positionspapier über die Notwendigkeit,  die Qualifikation von Verwaltern gesetzlich zu regeln. Ein erster Entwurf liegt nun vor.

Das Aufgabengebiet von Wohnungseigentumsverwaltern ist vielschichtig. Insbesondere ist mit der Betreuung oft beachtlicher Vermögenswerte zumeist privater Personen eine erhebliche Verantwortung verbunden. Gleichwohl steht es jedermann frei, sich als Verwalter zu betätigen.

Es gibt weder eine einheitliche Berufsausbildung noch – anders als bei sonstigen Finanzdienstleistern mit vergleichbaren Aufgabenbereichen – irgendwelche gesetzlichen Vorgaben bezüglich der Ausübung der Verwaltertätigkeit. So kommt es immer wieder vor, dass das Verwalteramt von Personen wahrgenommen wird, denen es an jedweder fachlichen Qualifikation und Kompetenz fehlt. Die Folgen reichen von teilweise massiver Unzufriedenheit auf Seiten der Wohnungseigentumsgemeinschaften bis hin zu spürbaren finanziellen Einbußen auf Seiten der betroffenen Wohnungseigentümer.

wohnen im eigentum tritt dafür ein, dass diese für keinen Wohnungseigentümer tragbare Sach- und Rechtslage eine Korrektur – idealerweise durch den Gesetzgeber – erfährt. 
Zu diesem Zweck hat der Verein eine Arbeitsgruppe gegründet, deren bisherige Aktivität zu einem (vorläufigen) Positionspapier geführt hat, das Mitglieder jetzt downloaden können (siehe Kasten rechts).

Das Positionspapier soll weiter ergänzt und dann in einer endgültigen Fassung Politik und Öffentlichkeit zur Kenntnis gebracht werden.

In diesem Sinne sind alle Mitglieder und Interessenten aufgefordert, sich an der Formulierung des Anliegens zu beteiligen.