22. 06. 2011 Um den Heizenergieverbrauch zu senken, sollen Steuererleichterungen ab Anfang 2012 die Bereitschaft der Haus- und Wohnungseigentümer zu energetischen Sanierungen erhöhen. Im Schnelldurchgang wird der Finanzausschuss Anfang nächster Woche über den Entwurf beraten, damit das Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden am 30.6.11 zusammen mit den anderen Gesetzen zum Atomausstieg und zur Energiewende vom Deutschen Bundestag beschlossen werden kann. 
Der Verbraucherschutzverein wohnen im eigentum begrüßt in seiner Stellungnahme, dass die im Entwurf des Gesetzes vorgesehenen Steuervergünstigungen ausdrücklich auch für die 6,4 Mio. Eigentumswohnungen gelten sollen. Allerdings fehlen konkrete Formulierungen und Regelungen im Gesetz, damit Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) energetische Sanierungsmaßnahmen tatsächlich in nennenswertem Umfang beschließen, durchführen lassen und steuerlich absetzen können. „Es muss vermieden werden, dass wohlgemeinte Fördermaßnahmen in der Praxis der Wohnungseigentümergemeinschaften nicht in Anspruch genommen werden können, weil die rechtliche oder praktische Ausgestaltung nicht mit der Verwaltung des Wohnungseigentums und den heterogenen Eigentümerstrukturen kompatibel ist“, erklärt Gabriele Heinrich, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied von wohnen im eigentum.  
Grundsätzlich wird festgestellt, dass die Hürde für die steuerliche Förderung sehr hoch angesetzt ist. Der vorgeschriebene Sanierungsstandard entspricht dem  KfW-Effizienzhaus 85, das im Altbau nur mit sehr umfangreichen Sanierungen zu erreichen ist. Darüber hinaus werden viele Eigentümergemeinschaften mangels ausreichender Rücklagen nicht in der Lage sein, so weitreichende Sanierungen am Stück durchzuführen. „Hohe Sonderumlagen können viele Miteigentümer nicht aufbringen. Eigentümergemeinschaften erarbeiten daher oft energetische Gesamtkonzepte und setzen dann nach und nach einzelne Maßnahmen um“, beschreibt Gabriele Heinrich eine weit verbreitete Vorgehensweise in Wohnungseigentumsanlagen. Deshalb fordert der Verein, dass auch Einzelmaßnahmen, die im Rahmen eines Stufenplans in einem begrenzten Zeitrahmen durchgeführt werden, steuerlich abgesetzt werden können. 
In vielen Wohnanlagen der 60er und 70er Jahre ist der Anteil älterer Wohnungseigentümer groß. Diese werden von den steuerlichen Abschreibungsmaßnahmen aus Altersgründen häufig nicht voll profitieren können. Fehlt ihnen auch der Anreiz der Inanspruchnahme der KfW-Förderung, weil sie als Ältere keinen Kredit erhalten oder die Gemeinschaft keine Förderung erhält, werden sie einer umfassenden Sanierung nicht zustimmen. Die Möglichkeit, den Anspruch auf Steuervergünstigung zu vererben oder rechtsgeschäftlich auf einen Käufer zu übertragen, wie dies beim Kauf und der Sanierung von Baudenkmälern möglich ist, wird ein Motivationsschub hin zur Zustimmung sein. Diese Regelung ist auch für ältere Einfamilienhausbesitzer interessant.
Auch von einer weiteren Änderung profitieren alle selbst nutzenden Haus- und Wohnungseigentümer. Um die Steuergerechtigkeit zu erhöhen, sollten Aufwendungen für die energetische Sanierung von Wohngebäuden wie haushaltsnahe Dienstleistungen direkt von der Einkommensteuer abgezogenwerden können. Dieses Verfahren ist gerade für die Bezieher kleinerer Einkommen von Vorteil. 
Das Gesetz in seiner jetzigen Ausgestaltung bietet noch zu wenig Investitionsanreize. In dieser Form wird es nur für einige Hauseigentümer von Interesse sein und geringere Breitenwirkung entfalten. „Schon gar nicht bei den Wohnungseigentümern mit ihren besonderen Problemen und Herausforderungen“, so das Fazit von Geschäftsführerin Heinrich.

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