Dauervollmachten zur Stimmrechtsübertragung verleiten zum Missbrauch durch Verwalter / Erste Hilfe: Muster-Vollmacht für einzelne Eigentümerversammlungen zum Download

05.05.2010 | Viele Wohnungseigentümer übertragen dem Verwalter ihrer Wohnanlage ihr Stimmrecht bei den Eigentümerversammlungen unbefristet und uneingeschränkt. Diese Dauervollmachten sichern dem Verwalter häufig Entscheidungsmehrheiten, mit denen er eigene wirtschaftliche Interessen zum Nachteil der Wohnungseigentümer durchsetzen kann. Für den Verbraucherschutzverein wohnen im eigentum e.V. ist diese nicht selten geübte Praxis ein Missbrauch der Stellung des Verwalters. Der Gesetzgeber muss sie unterbinden!

Außerdem fordert der Verein mehr Engagement von den Eigentümern und bietet als „erste Hilfe“ auf der Website www.wohnen-im-eigentum.de eine befristete Muster-Vollmacht an, die kostenlos heruntergeladen werden kann.

Wenn in den alljährlich von Mai bis Juli stattfindenden Eigentümerversammlungen wichtige Entscheidungen getroffen werden, bestimmt in vielen Wohnungseigentümergemeinschaften der Verwalter mit. Denn um sich nicht selbst mit der Organisation der Verwaltung und den Beschlussanträgen auseinandersetzen zu müssen, stellen nicht wenige Eigentümer ihrem Verwalter unbefristete und uneingeschränkte Dauervollmachten aus und übertragen ihm ihr Stimmrecht – teils in Unkenntnis der Folgen, teils auch aus Desinteresse oder Lethargie.
Für die Eigentümergemeinschaft hat das fehlende Engagement häufig fatale Folgen: „Gerade in größeren Wohnungseigentumsgemeinschaften mit einem höheren Anteil an vermieteten Wohnungen, deren Eigentümer nicht vor Ort wohnen, halten Verwalter mit den Dauervollmachten nicht selten die Mehrheit der Stimmen in den Eigentümerversammlungen“, weiß Gabriele Heinrich, Geschäftsführerin des Verbraucherschutzvereins wohnen im eigentum e.V.  Der Verwalter erhält damit eine Entscheidungsmacht, die vom Gesetzgeber nicht vorgesehen ist. Denn der Verwalter ist nicht der Entscheider, sondern Dienstleister der Gemeinschaft: Er soll nicht seine persönlichen wirtschaftlichen Interessen durchsetzen, sondern die Wohnungseigentümergemeinschaft insgesamt vertreten, also alle Eigentümer, und ggf. für einen Interessensausgleich sorgen.

„Sozial verantwortlich handelnde Verwalter nehmen keine Vollmachten an!“, erklärt Gabriele Heinrich. Denn die Dauervollmachten verleiten zum Missbrauch. „Verwalter segnen damit die (selbst erstellte) Jahresabrechnung ab, entlasten sich selbst, beschließen ihre eigene Wiederbestellung, verlängern ihren Vertrag oder beschließen Sonderumlagen, die andere zahlen müssen.“ Oft kommen auf diese Weise Beschlüsse zustande, die negative Folgen für einzelne Eigentümer und die ganze Eigentümergemeinschaft haben. Da diese Praxis nicht allein durch Aufklärung beendet werden kann, muss auch der Gesetzgeber aktiv werden.

Verantwortlich sind, so Gabriele Heinrich, aber nicht nur unseriös agierende Verwalter, sondern auch die inaktiven Wohnungseigentümer. „Sie sind eine große Belastung für die engagierten Eigentümer, denn sie handeln unsozial, unverantwortlich und gegen ihre eigenen Rechte und Interessen“, kritisiert sie und rät Eigentümern, unbefristete und uneingeschränkte Dauervollmachten zu widerrufen. Wer nicht selbst an der Eigentümerversammlung teilnehmen kann, sollte seine Stimme mit einer befristeten Vollmacht für die jeweilige Eigentümerversammlung möglichst einem Miteigentümer oder dem Verwaltungsbeirat übertragen.

Als „erste Hilfe“ bietet wohnen im eigentum e.V. eine Mustervollmacht, die kostenlos heruntergeladen werden kann. Eine detaillierte Darlegung der Problematik von Dauervollmachten enthält das Skript „Häufige Irrtümer zwischen Verwalter und Wohnungseigentümern“. Es kostet 8,50 Euro (zzgl. 3,50 Euro Versandkosten bei Postversand) und kann beikundencenter@wohnen-im-eigentum.de bestellt werden.

Pressekontakt:
Eva Walitzek-Schmidtko
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