Wohnungseigentümer fordern politische Beachtung und Gleichstellung als Verbraucher

11.05.2009 | In Deutschland gibt es etwa 5 Mio Eigentumswohnungen. Ihre Besitzer sind in der Mehrheit Gruppen von „natürlichen Personen“, die ihre Wohnung nicht zum Zwecke ihrer sonstigen ausgeübten gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit nutzen. Demnach sind sie Verbraucher, welche die Verwaltung ihres Eigentums nur gemeinsam und gemäß dem komplizierten Korsett des Wohnungseigentumsgesetzes und der Rechtsprechung organisieren müssen.

Diese Einstufung wird seit kurzem von gerichtlicher Seite bestätigt. So wird die Wohnungseigentümergemeinschaft als Verband vom Oberlandesgericht  München (v. 25.9.2008 - 32 Wx 118/08, NJW 2008, 3574) und dem Landgericht Nürnberg LG Nürnberg-Fürth (v. 23.6.2008 – 14 T 1462/08, ZMR 2008, 831) als Verbraucher eingeordnet, wenn „an dieser nicht ausschließlich Unternehmer beteiligt sind.“ Diese Beurteilung hat eine Reihe rechtlicher Konsequenzen bei Verträgen mit Eigentümergemeinschaften. 

Der Verbraucherschutzverein wohnen im eigentumbegrüßt diese Entwicklung in der Rechtsprechung und fordert Politik und Gesetzgebung auf, diese gerichtliche Neubewertung der WEG-Verbände zu übernehmen. „Wohnungseigentümergemeinschaften sind in großer Mehrheit Verbraucher und müssen als solche bei allen verbraucherrelevanten Gesetzen und politischen Programmen Beachtung finden.“ erklärt Gabriele Heinrich, geschäftsführendes Vorstandsmitglied bei wohnen im eigentum.

„In aller Konsequenz müssen nun – nach den Wahlen - auch spezielle Schutzregelungen für Wohnungseigentümer und Eigentümergemeinschaften rund um das Wohnungseigentumsrecht geschaffen werden.“ Denn das Wohnungseigentumsgesetz ist kein Verbraucherschutzgesetz, vielmehr fehlen wesentliche Schutzregelungen im Bereich der Verwaltung – bezüglich der Verwalterqualifikation, der Verwalterkontrolle oder der Jahresabrechnungen, um nur einige zu nennen.

Außerdem werden sie insbesondere bei staatlichen Immobilien-und Energieeinspar-Förderprogrammen, bei staatlich geförderten Beratungsangeboten wie z.B. der Energieberatung oder der Wohnungsanpassungsberatung und bei öffentlich geförderten Modellvorhaben im Wohnungsbau zu wenig beachtet. „In all diesen Bereichen finden die besonderen Anforderungen von Wohnungseigentümergemeinschaften kaum Berücksichtigung, sie sind dort regelmäßig unterrepräsentiert.“ so Heinrich.

Gerade zum „Verbrauchertag“ fordern Wohnungseigentümer(gemeinschaften) politische Beachtung und Gleichstellung als Verbraucher.

Informationen zu wohnen im eigentum e.V. und seinen Beratungsleistungen erhalten Sie unter www.wohnen-im-eigentum.de oder unter 0228 / 721 58 61.