Laut Entwurf für das Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden sollen theoretisch auch die 6,4 Millionen Eigentumswohnungen von der Neuregelung profitieren - faktisch geht die Förderung an ihrer Situation vorbei. Sie werden die Möglichkeit, die Sanierungskosten über zehn Jahre von der Steuer abzusetzen nur ausnahmsweise nutzen können. Folge: „Die Anreizwirkung greift bei Wohnungseigentümern kaum, sie werden wieder einmal ausgegrenzt. Das gefährdet die Erreichung der Klimaziele“, sagt Gabriele Heinrich, Geschäftsführerin der Verbraucherschutzorganisation wohnen im eigentum e.V.
Heute besteht die Chance das Gesetz nachzubessern, dann steht es zum dritten Mal auf der Tagesordnung des Vermittlungsausschusses. Bislang konnten Bund und Länder sich nicht auf eine Linie einigen. Eigentlich sollte das Gesetz bereits am 1. Januar in Kraft treten.
Die erste Hürde für viele Wohnungseigentümer ist, dass nur eine Sanierung gefördert wird, bei der in einem Zug der Standard KfW-Effizienzhaus 85 erreicht wird. Gabriele Heinrich: „Dazu fehlt vielen Eigentümergemeinschaften einfach das Geld. Sie wären aber sehr wohl in der Lage, das KfW-Ziel im Rahmen eines Gesamtkonzeptes in mehreren Stufen zu erreichen. Doch dafür gibt es keinen Steuervorteil.“ Deshalb fordert wohnen im eigentum Förderung auch für Einzelmaßnahmen, die im Rahmen eines von den Eigentümern verbindlich beschlossenen Gesamtkonzeptes das Sanierungsziel in einem Zeitraum von beispielsweise zwölf Jahren anstreben.
Weitgehend ins Leere geht der Steueranreiz bei älteren Eigentümern von Wohnungen und Einfamilienhäusern: Sie müssen befürchten, dass der Steuervorteil verfällt, wenn sie ihn nicht mit der Wohnung oder dem Haus vererben oder – etwa bei einem Verkauf - übertragen können. Deshalb muss diese Möglichkeit in das Gesetz eingearbeitet werden. Hierfür bietet die Rechtslage bei Baudenkmälern ein bewährtes Modell.
Schließlich fordert wohnen im eigentum, Sanierungen statt durch Absetzbarkeit vom Einkommen durch direkten Steuerabzug zu förden, wie das jetzt schon für haushaltsnahe Dienstleistungen gilt. Das schlägt auch der Bundesrat vor. Gabriele Heinrich: „Bei der Absetzung vom Einkommen profitieren Eigentümer mit hohem Einkommen wegen der höheren Steuersätze mehr, obwohl sie auf die Förderung weniger angewiesen sind.“
Gabriele Heinrich: „Wer es mit den Klimazielen ernst meint, muss auf die besondere Situation des Wohnungseigentums eingehen. Dazu gehören neben einer Überarbeitung der Förderregelungen auch Änderungen am Wohnungseigentumsrecht selbst, dessen Entscheidungsstrukturen die Realisierung von Sanierungsprojekten erheblich erschweren.“

Die vollständige Stellungnahme von wohnen im eigentum ist nachzulesen unter http://www.wohnen-im-eigentum.de/dokumente/eigentumswohnung/stellungnahm...