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Der SPD-Bundestagsabgeordnete Michael Groß hat an die Bundesregierung zusammen mit Fraktionskollegen eine Kleine Anfrage zur Einbindung der Wohnungseigentümer in die Erreichung der Klimaziele gerichtet. Jetzt liegt auch die Antwort der Bundesregierung vor, siehe Bundestags-Drucksache 17/10216.

Groß geht davon aus, dass das Ziel der Bundesregierung, ein klimaneutraler Gebäudebestand bis 2050, nur zu erreichen ist, wenn auch die Wohnungseigentümer mitmachten. Für sie stellten aber die hohen Sanierungsstandards aktuell eine fast unüberwindbare Hürde dar. Die Eigentümer seien mangels ausreichender Rücklagen und der finanziellen Fähigkeit zu hohen Sonderumlagen oft nicht in der Lage, umfassende Sanierungen am Stück durchzuführen. Langfristige Darlehen kämen für viele wegen der Haftungsrisiken nicht in Frage. In kleinen Schritten sei aber das KfW-Energieeffizienzhaus nicht zu erreichen.

Bessere Förderung des Wohnungseigentums
Abgeordneter Groß hält bessere Anreize zur Sanierung für notwendig und fragt nach einem Umbau der Förderstruktur, damit diese mehr an die Besonderheiten des Wohnungseigentums angepasst wird. Die Bundesregierung sieht keine Notwendigkeit für Änderungen, da die Förderung sowohl für den einzelnen Eigentümer wie für die Gemeinschaft durch Kredit oder Zuschuss möglich sei. Und am Prinzip der Kreditvergabe über die Banken dürfe laut Gesetz nicht gerüttelt werden. Die Antworten enttäuschen Michael Groß: Verbesserte Anreize seien notwendig, denn nur fünf bis sieben Prozent der Förderanträge entfielen auf Wohnungseigentum, dessen Anteil am Wohnugsbestand liege wesentlich höher.
Die Anfrage weist auf die entscheidende Rolle der Verwalter bei Initiierung und Realisierung von energetischen Sanierungsprojekten hin und will wissen, ob die Bundesregierung bei Anforderungen an deren Qualifikation Handlungsbedarf sieht. Die Antwort verneint das, es gebe keine gravierenden Missstände. Die Eigentümer hätten es in der Hand, geeignete Verwalter auszuwählen und ungeeignete zu entlassen. Außerdem liege es im eigenen Interesse des Verwalters, sich zu qualifizieren. Auch böte die – freiwillige – Mitgliedschaft in den Verwalterverbänden ein auch für Wohnungseigentümer transparentes „Gütesiegel“. Übrigens: Diese Antworten sind wohnen im eigentum bekannt, gleichlautende Stellungnahmen bekommt der Verband seit Jahren aus den Ministerien. Sie werden durch Wiederholung nicht richtiger.
Auch diese Antworten stellen Michael Groß nicht zufrieden. Er weist auf die hohe technische Kompetenz hin, die die Verwaltung moderner Gebäude verlange, und fragt, warum der Berufszugang nicht analog zu dem der Energieberater geregelt werde. Was die Möglichkeit der Abberufung betrifft, sagt Groß: „Dann ist es zu spät, denn das Kind liegt schon im Brunnen.“
Auch bei den Beiräten gibt es nach Ansicht der Bundesregierung nichts zu verbessern.