Abwasserdichtheitsprüfung

 

70 oder mehr Prozent der Hausanschlüsse an das Abwassernetz sind nach Schätzungen undicht. Die Stadt Lünen (Nordrhein-Westfalen) ist bei 4000 geprüften Leitungen auf eine Schadensquote von über 80 Prozent gekommen. Diese Zahlen wurden bei einer Anhörung im Landtag Nordrhein-Westfalen Anfang 2013 nicht angezweifelt, über ihre Relevanz für die Umwelt allerdings heftig gestritten.

 

Wohnungseigentum: Wer entscheidet?

Ein Blick in den Verwaltervertrag zeigt, ob der Verwalter über die Prüfung selbstständig entscheiden kann. In Notfällen – wenn sich größere Undichtheiten zeigen – muss er sogar sofort aktiv werden.
Ansonsten ist die Entscheidung über die Dichtheitsprüfung Sache der Eigentümerversammlung. Sie kann mit einfacher Mehrheit eine Prüfung auch ohne Pflichttermin oder Anhaltspunkte für Undichtheit beschließen, wenigstens wenn das Haus nicht mehr ganz neu ist und es bisher keine Prüfung gab oder die letzte Prüfung lange zurück liegt. Die Eigentümerversammlung kann aber die Prüfung auch ablehnen, auch das liegt – wahrscheinlich – im Rahmen ordnungsgemäßer Verwaltung. Anders ist das, wenn Prüftermine vorgeschrieben sind oder es Zeichen für Undichtheit gibt. Dann muss die Eigentümergemeinschaft aktiv werden, ein ablehnender Beschluss wäre wegen nicht ordnungsgemäßer Verwaltung anfechtbar.

 

Dichteprüfung von Abwasserleitungen ist je nach Bundesland unterschiedlich geregelt

 

Haus- und Wohnungseigentümer müssen nach § 61 des Wasserhaushaltsgesetzes den Zustand und die Funktion der Abwasserleitung überprüfen, sprich dafür sorgen, dass die Leitungen dicht sind. Schätzungen zufolge sind jedoch 30 bis 80 Prozent der privaten Abwasserleitungen in Deutschland schadhaft. Abwasser, das aus undichten Leitungen austritt, verschmutzt Grundwasser und Boden. Umgekehrt belastet Grundwasser, das in defekte Abwasserleitungen eindringt, die öffentlichen Kanalnetze und Kläranlagen über Gebühr. Nicht zuletzt steigt bei starken Regenfällen das Risiko eines Rückstaus im Keller.

 

Eine bundesweite Regelung zur Dichtheitsprüfung privater Kanalhausanschlüsse gibt es nicht. Über den Umfang der Überprüfung und die Sanierungsfristen entscheiden in Deutschland die Bundesländer – und zwar sehr unterschiedlich. Teilweise legen sogar einzelne Kommunen fest, welche Kanäle wie oft geprüft werden müssen. Deshalb sollten sich Haus- und Wohnungseigentümer bei Ihren Kommunen informieren.

 

Beispiel: In NRW sind Fristen zu beachten

In Nordrhein-Westfalen gilt: Nach 1965 angelegte private Abwasserleitungen in Wasserschutzgebieten müssen bis zum 31. Dezember 2020 überprüft werden. Für private Abwasserleitungen außerhalb von Wasserschutzgebieten gibt es in NRW keine landesrechtlichen Vorgaben. Die Kommunen können aber andere Fristen zur erstmaligen Prüfung setzen oder auch außerhalb von Wasserschutzgebieten Dichtheitsprüfungen vorschreiben. Ob das eigene Haus in einem Wasserschutzgebiet liegt, erfahren Eigentümer aus NRW unter www.vz-nrw.de/kanal siehe „Bin ich betroffen?“

 

Die Dichtheit kann mit Wasser- oder Luftdruck getestet oder mit einer Kanal-TV-Kamera inspiziert werden. Die Überprüfung muss durch anerkannte Sachkundige erfolgen. Werden große Schäden festgestellt, müssen Haus- und Wohnungseigentümer in NRW diese kurzfristig sanieren lassen. Bei mittleren Schäden haben sie zehn Jahre Zeit. Bei geringen Schäden ist keine Sanierung vorgeschrieben. Grund zur Eile besteht also in der Regel nicht. Wohnen im Eigentum e.V. empfiehlt betroffenen Haus- und Wohnungseigentümern, die Beratung und umfangreichen Informationen der Verbraucherzentrale NRW zu nutzen, siehe  www.vz-nrw.de/kanal.

 

Weitere Informationen zu gesetzlichen Regelungen in den Bundesländern in unserem Nachrichtenarchiv.

 

(Stand: 19.12.2014)