So müssen Einbrecher*innen draußen bleiben

Nach Angaben der polizeilichen Kriminalitätsstatistik gab es im Jahr 2022 bundesweit 65.908 Wohnungseinbruchdiebstähle (einschließlich Versuche des Einbruchsdiebstahls) (Vorjahr 2021: 54.236).

54).

Hinzu kamen 79.930 Fälle von Diebstahl aus Keller- und Dachbodenräumen sowie Waschküchen, die 2022 erfasst wurden.

In fast der Hälfte aller Fälle (46,8 Prozent) blieb es beim Versuch. "Das bedeutet, dass ein Großteil aller Einbrüche nicht über das Versuchsstadium hinauskommen, nicht zuletzt wegen sicherungstechnischer Maßnahmen. Viele Einbrüche können also durch richtiges Verhalten, die richtige Sicherungstechnik und aufmerksame Nachbarn verhindert werden", heißt es bei der Kampagne "K-Einbruch".

Eingebrochen wurde weiterhin meist über leicht erreichbare Fenster und Wohnungs- bzw. Fenstertüren. Viele Haus- und Wohnungseigentümer*innen machen es den Einbrecher*innen leicht. Wohnungstüren, die nur zugezogen werden, oder gekippte Fenster oder Balkontüren im Erdgeschoss lassen sich nicht selten ohne oder mit einfachem Werkzeug öffnen. Die Arbeitsweise der Täter*innen ist oft die gleiche: In den meisten Fällen hebeln sie Fenster und Türen auf der Öffnungsseite auf.

Sicher ist sicher – das können Sie für den Einbruchschutz tun

Der mechanische Einbruchschutz sollte an erster Stelle stehen; ideal ist eine Kombination von mechanischer und elektronischer Sicherung. Mechanische Sicherungen stehlen der Täter*in Zeit: Sie verhindern, dass sie schnell ins Haus oder in die Wohnung kommt. Typische Schwachstellen im Haus sind zum Beispiel Türblatt, Zarge oder Verglasung der Haustür. Hier können einbruchhemmende Türen zum Einsatz kommen. Zusätzlich können Sperrbügel an der Innenseite der Tür sowie spezielle Türschlösser angebracht werden. Die Polizei empfiehlt vor allem für das Erdgeschoss und Souterrain besonders fest in der Wand verankerte Fenster mit besonders stabiler Rahmenkonstruktion, Glasscheiben aus Sicherheitsglas und abschließbare Griffe. Achten Sie beim Kauf von neuen Fenstern und Fenstertüren auf die angegebenen Widerstandsklassen (RC2 nach DIN EN 1627). Viele mechanische Sicherungen lassen sich ohne großen Aufwand nachrüsten. Auch eine gute Beleuchtung und Bewegungsmelder schrecken Einbrecher*innen ab.  Vidoeüberwachungsanlagen können ebenfalls eine abschreckende Wirkung haben. Hier sind allerdings viele Vorgaben in Bezug auf den Datenschutz zu beachten und zu erfüllen (Näheres lesen Sie im Interview mit WiE-Rechtsreferent Michael Nack).

Bauliche Veränderungen brauchen stets einen Beschluss

Bauliche Maßnahmen, die die Wohnung und die Wohnanlage vor Einbrüchen schützen sollen, betreffen in Wohnungseigentümergemeinschaften stets das Gemeinschaftseigentum. Denn die Hauseingangstür, die Wohnungseingangstüren und die Fenster sind Gemeinschaftseigentum. Ob Fenstergitter, einbruchhemmende Wohnungseingangstür oder Alarmanlage: Die WEG muss stets über Maßnahmen des Einbruchschutzes beschließen – auch wenn einzelne Wohnungseigentümer*innen seit der WEGesetz-Reform 2020 einen Anspruch auf Maßnahmen, die dem Einbruchschutz dienen, haben. Das heißt aber nur: Anspruch auf einen Beschluss und nur wenn die Maßnahme angemessen ist. Über die technischen Einzelheiten und die optische Gestaltung entscheidet die WEG. Darüber hinaus tragen Sie die Kosten der Maßnahme.

Unabhängig von dem gesetzlichen Anspruch einzelner Wohnungseigentümer*innen hat Ihre WEG die Möglichkeit, Maßnahmen zum Einbruchschutz im Gemeinschaftseigentum im gemeinschaftlichen Interesse zu beschließen. Auch dafür reicht ein einfacher Mehrheitsbeschluss aus.

 

Nähere Informationen und Tipps zum Vorgehen finden Sie als Mitglied im kostenfreien WiE-Infoblatt "Einbruchschutz: Wie Wohnungseigentümer*innen und WEGs Maßnahmen umsetzen können" (erst einloggen, dann hier klicken). Sind Sie kein Mitglied, können Sie die PDF-Publikation in unserem Shop bestellen (für 4 Euro).

 

WiE-Service für Sie:

  • Hier finden Sie Beratungsstellen der Polizei in Ihrer Nähe.
  • Infos rund um den Einbruchschutz, auch zu staatlichen Fördermöglichkeiten, finden Sie bei der Kampagne "K-EINBRUCH".
  • Hier können Sie eine Broschüre der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes und der Wirtschaft herunterladen.

 

(Stand: Oktober 2023)