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Jahresabrechnung der Eigentumswohnung

 

Nach Ablauf des im Wirtschaftsplan vorgesehenen Wirtschaftsjahres hat die Verwalter*in eine Abrechnung der Finanzen der Gemeinschaft zu erstellen.
Die Jahresabrechnung muss eine geordnete, nachvollziehbare Zusammenstellung der finanziellen Vorgänge des letzten Jahres sein und aus folgenden Teilen bestehen:

 

Die Gesamtdarstellung aller Einnahmen und Ausgaben

Die Gesamtabrechnung muss eine Aufstellung aller Ein- und Ausgaben der gesamten Eigentümergemeinschaft vom letzten Wirtschaftsjahr enthalten. Idealerweise sind alle (Bank-)Konten und Kassen der Wohnungseigentümergemeinschaft in diese Darstellung integriert, sodass "auf einen Blick" nachvollziehbar ist,

  • von welchem Konto
  • wie viel Geld
  • für welche Bewirtschaftungsmaßnahme entnommen und
  • auf welchem Konto Geld eingegangen ist.
     

Die Einzelabrechnungen

In der Einzelabrechnung werden die zu verteilenden Kosten und Erträge des Wirtschaftsjahres den einzelnen Wohnungen zugeordnet. Die Einzelabrechnungen geben Aufschluss darüber, inwieweit einzelne Eigentümer ihren Anteil (Hausgeld) zur Bewirtschaftung des Gemeinschaftseigentums beigetragen haben. Die Kosten werden nach den jeweiligen Verteilungsschlüsseln (vorgegeben nach dem WEGesetz, der Gemeinschaftsordnung oder einzelnen Beschlüssen) aufgeteilt. Die Differenzbeträge aus den Soll-Hausgeldvorauszahlungen gemäß den Einzelwirtschaftsplänen und den zu verteilenden Kosten sind die individuellen Abrechnungsspitzen. Die einzelnen Wohnungseigentümer müssen dann entweder Nachzahlungen leisten oder erhalten Guthaben rückerstattet.
 

Die Übersicht über alle Einzelabrechnungen

Die Ergebnisse aller Einzelabrechnungen (Kosten, tatsächlich geleistete Hausgeldzahlungen, Endbetrag) werden übersichtlich zusammengefasst. Dabei werden etwaige Zahlungsrückstände der einzelnen Eigentümer aufgeführt. Weiter ist darzustellen, wie sich die Zahlungsrückstände auf das Bewirtschaftungskonto einerseits und das Rücklagenkonto andererseits (quotal) verteilen.

 

Der Vermögensbericht

Der Vermögensbericht ist eine Übersicht über den aktuellen und tatsächlichen Stand des Vermögens der Wohnungseigentümergemeinschaft am Ende des Wirtschaftsjahres. Der Bericht informiert über den Stand der Rücklagen einer WEG per 31.12. des Jahres, er muss außerdem eine Aufstellung des wesentlichen Gemeinschaftsvermögens umfassen sowie Angaben zum Stand der Verbindlichkeiten und Forderungen (insbesondere Hausgeldrückstände) der betreffenden Wohnungseigentümergemeinschaft enthalten. Über diese gesetzlichen Vorgaben hinaus können und sollten WEGs weitere Ergänzungen beschließen (lesen Sie hierzu ein Interview).

 

Sonstige Anlagen

Darüber hinaus kann die Jahresabrechnung als Anlagen Ableseprotokolle, Abrechnungen zu Heizung, Wasser Strom etc. enthalten.

 

Wichtige, aktuelle Urteile des Bundesgerichtshofs zur Jahresabrechnung:

  • die Entscheidung des BGH zur Abrechnung und zum Ausweis der Instandhaltungsrückstellung vom 4.12.2009 (V ZR 44/09)
  • das Urteil des BGH zur Heizkostenverteilung vom 17.2.2012 (V ZR 251/10)

(Stand 1.3.2024)