Fortbildungsetat für Beiräte gehört auf die Tagesordnung von Wohnungseigentümerversammlungen

 

In Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) haben die Beiratsmitglieder keinen einfachen Job. Sie müssen zum Beispiel komplexe Jahresabrechnungen und Wirtschaftspläne für ihre WEG prüfen oder Vorverhandlungen für einen neuen Verwaltervertrag führen. Dabei haben die wenigsten Beiratsmitglieder Vorkenntnisse, die sie auf dieses anspruchsvolle Ehrenamt vorbereiten. Umso wichtiger ist es für die ganze WEG, dass die gewählten Mitglieder des Beirats sich fortbilden, um das nötige Know-how zu erwerben und fachlich auf dem Laufenden zu bleiben.

Ohnehin vorgeschrieben: Auslagenersatz

Beiratsmitglieder investieren bereits ihre Freizeit in ihr Ehrenamt. Für ihre Fortbildung muss die WEG aufkommen. Nach § 670 ff. BGB können sie die Erstattung der Kosten und Auslagen für ihr Amt verlangen. Zu den möglichen Aufwandsentschädigungen zählen neben Porto-, Telefon- und Fahrtkosten auch Fachliteratur und die Teilnahme an Ausbildungs- und Fortbildungsveranstaltungen. Soweit die Aufwandsentschädigung 840 Euro pro Jahr (pro Beiratsmitglied) nicht übersteigt, ändert das auch nichts an der ehrenamtlichen Tätigkeit.

Sinnvoll und streitvermeidend: Budget beschließen

Damit über die Höhe der Ausgaben kein Streit entsteht, sollten WEGs ein Budget für die Beiratsmitglieder beschließen. Denn von gut informierten und qualifizierten Verwaltungsbeiratsmitgliedern profitiert die gesamte Wohnungseigentümergemeinschaft. Daher sollte ein angemessener Anteil für die Fortbildung unbedingt einkalkuliert sein. Kann der Verwaltungsbeirat beispielsweise die Jahresabrechnung richtig beurteilen und Fehler oder Einsparpotentiale erkennen, zahlt sich das für alle Eigentümer*innen aus. Die Kosten sinken und der Wert der Immobilie bleibt erhalten.

WiE-Tipps: So machen WEGs ihre Beiratsmitglieder fit

WiE empfiehlt, den Punkt Aufwandserstattung oder Fortbildungsetat für Mitglieder des Beirats auf die Tagesordnung jeder Eigentümerversammlung zu setzen. WEGs sollten sich rechtzeitig vor der nächsten Versammlung darum kümmern, dass dies geschieht.

Gute Erfahrungen haben WEGs mit der Festlegung einer Aufwandspauschale pro Beiratsmitglied gemacht, in die auch Fortbildungskosten wie der Besuch einer Schulung einkalkuliert sind. Je größer eine WEG ist, umso komplizierter ist die Arbeit des Beirats und umso höher kann und sollte die Pauschale ausfallen.

 

WiE-Online-Wochenendschulung "Basiswissen zur Beiratsarbeit"

Hier können sich Beiratsmitglieder fit machen, die gerade erst dieses Amt übernommen haben oder sich zur Wahl stellen wollen. Auch wenn Sie bereits seit einiger Zeit in diesem Amt sind, und sich weiterbilden wollen, sind Sie hier richtig. Was sich durch die WEGesetz-Reform für den Beirat und die WEG rechtlich geändert hat, ist ebenfalls Gegenstand dieser Online-Fortbildung (Pendant zur bisherigen Präsenz-Schulung "Hilfe, wir sind Verwaltungsbeirat!"). Für Ihre Zeitplanung: Diese Schulung startet freitags um 17 Uhr mit einer Einführung und einem ersten Modul und setzt sich samstags und sonntags fort, jeweils von 10 bis 17 Uhr (mit Pausen). Nähere Informationen und aktuelle Termine

 

Zuletzt aktualisiert am 12.12.2023