Je nachdem, wie hoch Ihre Einkünfte aus einer kurzfristigen Vermietung sind, müssen Sie sie eventuell versteuern. Dazu geben Sie die Einkünfte in Ihrer Steuererklärung in der Anlage "Vermietung und Verpachtung" an. Achtung: Besprechen Sie die Details am besten mit einem Steuerberater. Grundsätzlich gilt:

  • Vermieten Sie nur Teile Ihrer Wohnung (also zum Beispiel nur ein Zimmer) und liegen Ihre Einnahmen unter 520 Euro im Jahr, wird das Finanzamt aus Vereinfachungsgründen von der Besteuerung absehen. Das ergibt sich aus R 21.2 der Einkommensteuer-Richtlinien. 
  • Ansonsten kommt es auf Ihr sonstiges Einkommen an, ob und wie die Gewinne versteuert werden müssen. Erst wenn Ihr Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt, fällt Einkommensteuer an. Derzeit liegt der Grundfreibetrag bei 9.744 Euro (bzw. für verheiratete Paare bei 19.488 Euro).
  • Gelten Sie gar als gewerbliche Vermieter*in, kommen eventuell zudem Gewerbesteuer und Umsatzsteuer auf Sie zu.

 

Werbungskosten abziehen!

Zu versteuern sind Ihre Einnahmen abzüglich der sogenannten Werbungskosten - das sind Ihre notwendigen Ausgaben im Zusammenhang mit der Vermietung:

  • Kosten, um eine Untervermietung Ihrer Wohnung oder eines Zimmers überhaupt möglich zu machen (z.B. Kauf von Möbeln, Renovieren eines Zimmers), können Sie von Ihren Einkünften abziehen oder zumindest anteilig über mehrere Jahre abschreiben. Belege gut aufbewahren!
  • Außerdem können Sie Betriebskosten abziehen. Ermitteln Sie dafür die gesamten Betriebskosten Ihrer Wohnung, teilen Sie sie durch 365 und berechnen Sie dann die Betriebskosten, die auf die vermieteten Tage entfallen. Wenn Sie nur einen Teil Ihrer Wohnung, zum Beispiel nur ein Zimmer, untervermieten, geht das wiederum nur anteilig. Dann müssen Sie die Kosten für jeden Quadratmeter anteilig ausrechnen und nur die Kosten für die vermieteten Quadratmeter anrechnen.
  • Als Eigentümer*in können Sie außerdem Kosten wie anteilige Gebäudeabschreibungen und Schuldzinsen geltend machen – auch diese schmälern Ihren Gewinn.

Eine Übersicht mit mehr Aspekten zu diesem Thema finden Sie hier.

Zuletzt aktualisiert: 22.06.2021