Vermieten Sie als Wohnungseigentümer ihre Wohnung an täglich oder wöchentlich wechselnde Feriengäste – zum Beispiel über Internet-Portale wie wimdu oder airbnb – ist dies Teil der zulässigen Wohnnutzung. Die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) kann Ihnen dies daher im Normalfall nicht durch einen Mehrheitsbeschluss verbieten. "Jeder darf mit seiner Wohnung nach Belieben verfahren, solange dies die anderen Eigentümer nicht übermäßig beeinträchtigt", erklärt WiE-Geschäftsführerin Gabriele Heinrich und verweist auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes (Az.: V ZR 72/09). Dieser entschied, dass eine Vermietung an wechselnde Feriengäste die anderen Eigentümer nicht mehr beeinträchtige als andere Formen der Wohnnutzung. Zudem könne man nicht generell sagen, dass Feriengäste weniger sorgsam mit dem Gemeinschaftseigentum umgehen würden als die Dauerbewohner, so die Richter.

Allerdings dürfen Sie in ihrer Wohnung nicht so viele Feriengäste aufnehmen, dass es dadurch zu einer Überbelegung kommt. Sonst könnten Ihre Miteigentümer dagegen einschreiten. "Jeder einzelne Eigentümer kann dann einen Unterlassungsanspruch geltend machen", erklärt Heinrich. Ein vorheriger Beschluss der WEG darüber ist nicht nötig.

Wollen Eigentümer verhindern, dass Wohnungen in der Anlage täglich oder wöchentlich wechselnd an Feriengäste vermietet werden, müssen sie diese Art der Nutzung durch eine einstimmige Vereinbarung, also etwa durch Änderung der Teilungserklärung, ganz verbieten oder Auflagen unterstellen. Denkbar wäre etwa, dass „Sharing“ nur nach einer Genehmigung in Form eines Mehrheitsbeschlusses der Eigentümerversammlung zulässig ist, erklärt die WiE-Geschäftsführerin.

Weitere Informationen zur Teilungserklärung und dazu, wie sie geändert werden kann, finden Wohnungseigentümer im WiE-Ratgeber „Das Miteinander gebacken bekommen“, der auf der WiE-Homepage unter www.wohnen-im-eigentum.de/gemeinschaftsordnung kostenfrei als pdf heruntergeladen werden kann.

Eine Übersicht mit mehr Aspekten zu diesem Thema finden Sie hier.

(Stand: 1.12.2017)