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Die Länder bitten zur Kasse

 

Die Grunderwerbsteuer wird beim Kauf von inländischen Immobilien erhoben. Seit 1. September 2006 dürfen die Bundesländer die Höhe der Grunderwerbsteuer selbst bestimmen (siehe Tabelle unten).

Bei einem Einfamilienhaus, das 300.000 Euro kostet, fallen aktuell in NRW, Brandenburg, Schleswig-Holstein und im Saarland 19.500 Euro Grunderwerbsteuer an, für eine 150.000 Euro teure Eigentumswohnung sind es 9.750 Euro. Zum Vergleich: In Bayern und Sachsen zahlen neue Besitzer bei gleichen Immobilienpreisen nur 10.500 bzw. 5.250 Euro. Kaufen Baukunden das Grundstück zuerst und bauen anschließend, müssen sie trotzdem Grunderwerbsteuer für den gesamten Preis – also für Grundstückskauf und Hausbau – zahlen, wenn Haus und Grundstück voneinander abhängig sind, beispielsweise beim Kauf vom Bauträger.

 

3 Spar-Tipps zur Grunderwerbsteuer von Wohnen im Eigentum e.V.

  1. Erbschaften oder Schenkungen sind grunderwerbsteuerfrei, ebenso der Verkauf unter Verwandten 1. Grads, also zwischen Eltern und Kindern, Großeltern und Enkeln und zwischen Eheleuten.
  2. Wenn Sie mit einem Bauträger zusammenarbeiten oder ein fertiges Gebäude erwerben rechnen Sie im Vertrag bewegliche Komponenten, die ohne weiteres entfernt und wieder eingebaut werden können, aus dem Kaufpreis heraus, z. B. Einbauschränke und -küchen, Sauna, Markise oder Inhalt des Öltanks. Vermeiden Sie allerdings hierbei überzogene Bewertungen. Nur für Teile, die untrennbar mit dem Gebäude verbunden sind, muss Grunderwerbsteuer gezahlt werden.
  3. Wer die Immobilie vermietet, hat die Grunderwerbsteuer als Teil der Anschaffungskosten zu aktivieren und kann Sie nur über die Absetzung für Abnutzung (AfA) als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Achtung: Fällt die Grunderwerbsteuer bei einem bebauten Grundstück an, ist die Steuer – wie auch alle anderen Anschaffungsnebenkosten (Notargebühren, Grundbuchkosten) anteilig auf Grund- und Boden aufzuteilen und nur der auf das Gebäude entfallende Teil steuermindernd wirksam.
  4. Zum Verwaltungsvermögen von Wohnungseigentümergemeinschaften gehört die Erhaltungsrücklage. Ein ideeller Anteil dieser Rücklage wird jeder Wohnung/Teileigentumseinheit zugerechnet. Beim Kauf einer Wohnung/Teileigentumseinheit muss darauf geachtet werden, dass im notariellen Kaufvertrag der Anteil der Instandhaltungsrücklage ausdrücklich als im Kaufpreis inbegriffen bezeichnet wird.

 

Überblick: Grunderwerbsteuer nach Bundesländern

Bundesland

Grunderwerbssteuer Steuersatz in %

Steuerbetrag bei Immobilie im Wert von 300.000 Euro

Baden-Württemberg

5,0

15.000

Bayern

3,5

10.500

Berlin

6,0

18.000

Brandenburg

6,5

19.500

Bremen

5,0

15.000

Hamburg

4,5

13.500

Hessen

6,0

18.000

Mecklenburg-Vorpommern

6,0

18.000

Niedersachsen

5,0

15.000

Nordrhein-Westfalen

6,5

19.500

Rheinland-Pfalz

5,0

15.000

Saarland

6,5

19.500

Sachsen

3,5

10.500

Sachsen-Anhalt

5,0

15.000

Schleswig-Holstein

6,5

19.500

Thüringen

6,5

19.500

 

Seite zuletzt aktualisiert am 01.06.2021